Und für die Zusammenfassung danke ich. Administratoren haben immer Recht
Beiträge von StefanW-tal
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StefanW-tal : Das bedeutet nichts Anderes, als daß ich die beiden von Dir kurz hintereinander verfaßten Beiträge, zu einem zusammen gefaßt habe, um ein unnötiges in die Länge ziehen des Threats zu vermeiden.
Grüße aus dem wilden Süden,
Allgeier72
Also, Blaulicht hat immer Vorrang, egal wie es rechtlich aussieht?
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läuft das so ?
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Einmal editiert, zuletzt von Allgeier72 (Vor 2 Minuten) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von StefanW-tal mit diesem Beitrag zusammengefügt. — Es gibt ältere Versionen dieses Beitrags
Was bedeutet das? Ich verstehe das nicht?
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Ist doch gar nicht so schwer, kann man nachlesen.......Blaulicht
Einfach gefragt: Muss man die Fahrbahn freimachen nur bei Blaulicht ohne Horn?
Und moralische Argumentationen kann man sich stecken. Es geht einzig um die rechtliche Lage.
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Oder geht das eher nach Bauchgefühl?
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Recht ist Recht und Gesetz ist Gesetz. Wo kann man das verhandeln?
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Das hast du falsch verstanden, natürlich spielen sie eine Rolle - aber es sind Selbstverständlichkeiten, für beide Seiten.
<Sorry, verstehe ich immer noch nicht, erklär mal
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Naja, alles hat seinen Preis. solange man in der Garantie ist, hat man ja eh keine Wahl.
Ich stelle mir immer eine andere Frage. Zum Beispiel beim Motoröl. Warum will ein Händler unbedingt eine Marge beim Motoröl haben die jenseits von Gut und Böse ist. Viele Biker schreckt das einfach ab. Diese suchen dann den Weg zur einen freien Werkstatt. Vllt ist das sogar gewollt, bezüglich der Kulanz Anträge.
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Als altes Blaulichtroutinier kann ich euch sagen, dass die rechtlichen Einzelheiten in der Praxis keine Rolle spielen - Blaulicht hat freie Fahrt, ist doch klar. Ich kenne auch keinen der das anzweifeln würde (mit oder ohne Horn).
Problematisch ist das Unvermögen vieler Verkehrsteilnehmer die erschrocken und unsicher sind (darf ich über die rote Ampel um Platz zu machen usw.). Wegen Anzweifelung der Rechtmäßigkeit des Wegerechts (weil Horn nicht an) würde sicher keiner den Weg versperren.
Das bei einem Unfall genau auf die STVO-Lage geschaut wird ist doch auch klar, und das hatte Norbert sicher auch gemeint.
LG Micha
und im Zweifelsfall entscheidet ein Richter, dass die rechtlichen Einzelheiten in der Praxis keine Rolle spielen ??