Alles anzeigenDen selben Kurs bezahlt man übrigens auch für den Dauereinsatz von Neblern (Nebelscheinwerfer missbräuchlich genutzt). Sofern der Bußgeldkatalog den ich gerade aufgerufen habe noch aktuell ist.
Als hätte schonmal einer von den gefühlt 5 Millionen Dauernebellichbenutzern (oder noch schlimmer Dauernebelschlussleuchtenbenutzern) dafür zahlen müssen ...
eher wohl ein theoretisches Bußgeld ...