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Danke euch Wildhog und Papinator für die vielen Infos zum Thema.
Habe die Seite gelesen, und den besagten Absatz sogar dreimal. Wirklich klar wird daraus die Schlüsselfrage nicht:
Ist ein DiagonalGürtelReifen ein "Reifen anderer Bauart" als ein Diagonalreifen?
Ein Diagonalreifen hat unzweifelhaft eine "andere Bauart" im Sinne der Vorschriften.
Die Formulierung "Diagonal oder Gürtel statt Radial" suggeriert aber, dass D und G die gleiche Bauart aufweisen (die eben anders ist, als die des Radialreifens)
und gemäß Knigge ist der DiagonalGürtelreifen ja sozusagen der "höherwertige" Diagonalreifen ... und da ich ja auch V fahren darf, wenn H vorgeschrieben, darf ich dann auch DiagonalGürtel statt Diagonal fahren?
oder ist das nur Wunschdenken?
Bonusfrage: heißt das dann, dass ab Werk hinten ein Radial- und vorne ein Diagonalreifen drauf ist? das klingt ja schräg...