Felge vorne ca. 1500 € zzgl. Umbau der Bremsscheiben und des ABS Ringes und Reifenmontage
hinten etwa das gleiche.....
Felge vorne ca. 1500 € zzgl. Umbau der Bremsscheiben und des ABS Ringes und Reifenmontage
hinten etwa das gleiche.....
Alles anzeigenBei mir baumelt da auch einer dran, von dem ich nicht weiß obs OEM ist.
Man kann ja mal nach Bildern des OEM Ständers suchen..... z.B. für die 1000er https://www.rwn-moto.de/origin…twin-crf1000l-08m70mjpg51 und wenn man sich ein paar Merkmale anschaut, weiß man zumindest schon mal ob OEM oder nicht....
Alles anzeigenNaja Hersteller und Typenbezeichnung sollte wohl auch drinstehen, oder?
OEM Bauteile sind nicht gesondert gekennzeichnet (manchmal gibt es ein "HM" an nicht sichtbarer Stelle), es sei denn das es eine entsprechende Vorschrift z.B. bei einer Ausführung in bauartgenehmigter Version z.B. Schalldämpfer oder Reifen dazu gibt. Prüforganisationen haben ja die Möglichkeit die Homologationsunterlagen entsprechend einzusehen.
Alle Ständer (Seitenständer und Mittelständer) müssen den Vorschriften genügen und daher entweder im Rahmen der Homologation oder einer nachträglich erteilten ABE genehmigt werden.
Ständer die dem nicht entsprechen sind nach den Vorschriften zur HU als schwerer Mangel zu bewerten. Plakette darf nicht erteilt werden.
Wenn ein Prüfer seine Brille vergessen hat und das nicht kontrolliert, ändert das nichts daran, dass das Motorrad nicht den Vorschriften entspricht.
Entsprechend der erteilten nachträglichen ABE sind die Ständer mit Hersteller, Typbezeichnung und Genehmigungsnummer zu kennzeichnen. (Entfällt beim OEM Ständer, da im Rahmen der Homologation beschrieben)
Alles anzeigenIch finde die Richtlinie, jedoch keine Vorgaben.
Welche "Vorgaben" meinst du denn?
Alles anzeigenHier sticht das nationale Recht...
Jein....
§61 Abs 3 StVZO
(3) Jedes zweirädrige Kraftfahrzeug muss mindestens mit einem Ständer ausgerüstet sein, der den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
Anhang der StVZO
| § 61 Absatz 3 | Anhang (ohne Anlagen) | der Richtlinie 93/31/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über den Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. L 188 vom 29.7.1993, S. 19), geändert durch die a)Richtlinie 2000/72/EG der Kommission vom 22. November 2000 (ABl. L 300 vom 29.11.2000, S. 18) |
Dazu gehören dann selbstverständlich noch alle Änderungen der ECE Vorgaben sie sich z.B. seit der letzten Neufassung des Anhangs der StVZO ergeben haben und die innerhalb der Querverweise der ECE Vorgaben entstehen
Deswegen ja der Hinweis auf das "lesen" der gesetzlichen Regelungen an BerryBlack
OEM Hauptständer ist bereits bei der Fahrzeughomologation genehmigt worden und daher ohne zusätzliche ABE verbaubar.
Aftermarket Hauptständer benötigen die ABE
BerryBlack wenn du den § 61 StVZO gelesen hast, dann weist du auch welche Vorschriften zur Anwendung kommen.
Ja ist notwendig. § 61 StVZO schreibt eine definierte Ausführung gem. ECE vor. Ständer verstecken sich in der allgemeinen ECE 168/2013. So ist z.B. vorgeschrieben dass bei nur einer Feder diese nachweislich 10.000 Betätigungen erfolgreich überstanden hat.
Ob es ein Prüfer prüft lass ich im Raum stehen...
Alles anzeigenWas wäre aus eurer Sicht ein fairer Preis für das angebotene Paket ?
https://www.dat.de/gebrauchtfahrzeugwerte/#/start
Nur damit du mal eine Einschätzung für eine mögliche Preisuntergrenze für das pure Fahrzeug (ohne Zubehör) bekommst.
Was der Markt draus macht......
Ach Kurt.... du hast doch alles gelesen. Zum Austausch hab ich in #233 alles gesagt und ist für dich ja nichts neues. Und das Thema fortsetzen obwohl geschriebenes (IWIS) offensichtlich nicht verstanden wurde langweilt.