Alles anzeigenIch finde die Richtlinie, jedoch keine Vorgaben.
Welche "Vorgaben" meinst du denn?
Alles anzeigenIch finde die Richtlinie, jedoch keine Vorgaben.
Welche "Vorgaben" meinst du denn?
Alles anzeigenHier sticht das nationale Recht...
Jein....
§61 Abs 3 StVZO
(3) Jedes zweirädrige Kraftfahrzeug muss mindestens mit einem Ständer ausgerüstet sein, der den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
Anhang der StVZO
| § 61 Absatz 3 | Anhang (ohne Anlagen) | der Richtlinie 93/31/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über den Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. L 188 vom 29.7.1993, S. 19), geändert durch die a)Richtlinie 2000/72/EG der Kommission vom 22. November 2000 (ABl. L 300 vom 29.11.2000, S. 18) |
Dazu gehören dann selbstverständlich noch alle Änderungen der ECE Vorgaben sie sich z.B. seit der letzten Neufassung des Anhangs der StVZO ergeben haben und die innerhalb der Querverweise der ECE Vorgaben entstehen
Deswegen ja der Hinweis auf das "lesen" der gesetzlichen Regelungen an BerryBlack
OEM Hauptständer ist bereits bei der Fahrzeughomologation genehmigt worden und daher ohne zusätzliche ABE verbaubar.
Aftermarket Hauptständer benötigen die ABE
BerryBlack wenn du den § 61 StVZO gelesen hast, dann weist du auch welche Vorschriften zur Anwendung kommen.
Ja ist notwendig. § 61 StVZO schreibt eine definierte Ausführung gem. ECE vor. Ständer verstecken sich in der allgemeinen ECE 168/2013. So ist z.B. vorgeschrieben dass bei nur einer Feder diese nachweislich 10.000 Betätigungen erfolgreich überstanden hat.
Ob es ein Prüfer prüft lass ich im Raum stehen...
Alles anzeigenWas wäre aus eurer Sicht ein fairer Preis für das angebotene Paket ?
https://www.dat.de/gebrauchtfahrzeugwerte/#/start
Nur damit du mal eine Einschätzung für eine mögliche Preisuntergrenze für das pure Fahrzeug (ohne Zubehör) bekommst.
Was der Markt draus macht......
Ach Kurt.... du hast doch alles gelesen. Zum Austausch hab ich in #233 alles gesagt und ist für dich ja nichts neues. Und das Thema fortsetzen obwohl geschriebenes (IWIS) offensichtlich nicht verstanden wurde langweilt.
Alles anzeigenIch verstehe darunter, gemäß IWIS Anleitung die Form der Zähne.
Ok - ist gut. Wie schon geschrieben ist das Thema für mich durch.
Alles anzeigen.... Speichen werden nicht mehr im Rahmen der Inspektion überprüft! Das ist aus der Inspektionsumfang entfernt worden...
Räder und Reifen sind immer noch im Wartungsplan enthalten
Auf der Seite 3/26 WHB der 1000er sind die einzelnen Punkte enthalten - gibt es das bei der 1100er nicht mehr?
Hauptzweck ist wohl eher der Schutz der Kette im Bereich des Hinterrades z.b. gegen Steine die dann mitgenommen werden könnten. Die Innenseite zum Reifen ist leider unzureichend geschützt, deswegen nicht perfekt. Aber vielleicht eine taugliche Ausgangsbasis um den Schutz der Kette vor Spritzwasser (und Dreck) zu verbessern.
Ritzel erneuern.
Ohne Kettenöler ist das ohnehin ein Gesamtpaket mit Ritzel, Kette und Kettenrad nach Laufdauer xy
Mit Kettenöler sollte das Ritzel irgendwo zwischen 20.000 - 30.000km kontrolliert werden und dann durch ein neues Ritzel ersetzt werden. (Natürlich auch vorher die Kette kontrollieren, wird zwar mechanisch nicht verschlissen sein - aber auch X-Ringe sind manchmal auf der Flucht, Kettenglieder könnten schwergängig sein oder die Kette könnte ungleichmäßig verschlissen sein - dann wird natürlich ein kpl. Kettensatz fällig)
Nach den Erfahrungen von vielen sind das dann 2 Ritzel, 1 Kette und 1 Kettenrad die nach 50.000 - 70.000km fällig geworden sind.
Egal ob mit oder ohne Kettenöler.... jeder AT Fahrer sollte sein Ritzel mit Molykote GN auf der Abtriebswelle montieren (Ab Werk trocken)
Ist kein offizieller Bestandteil der regelmäßigen Inspektion, steht nicht im Wartungsplan..... sollte man aber entweder selbst machen oder machen lassen.