Ich verweise mal auf den bekannten Thread: Vorsicht im Weserbergland ab 2024
Beiträge von Papinator
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Dann darfst du für dich die einsame Entscheidung treffen wer Recht hat und kannst damit die kognitive Dissonanz auflösen
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Lesen --> https://hondanews.eu/at/de/mot…bahnbrechende-technologie --> gestellte Fragen überlegen --> erledigt?
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... mit dem KFZ nicht mehr am Öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
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Inhalt der Mängelschleife:
Die sogenannte Mängelschleife soll es erlauben, dass die begehrte Prüfplakette erteilt wird, wenn ein erkannter Mangel schnellstmöglich, am besten also vor Ort, behoben werden kann. Das gilt allerdings nur für geringe Mängel. Eine Unterbrechung der Überprüfung ist nicht möglich. Reparaturen dürfen ganz normal innerhalb von 4 Wochen nach der Untersuchung vorgenommen werden. Anschließend ist eine Nachprüfung notwendig.
Das ist übrigens nicht neu sondern bereits seit Neufassung Anlage o der StVZO in 2012 in den Punkten 3.1.1.1/3.1.1.2 und 3.2.1 so vorgeschrieben, wurde halt nicht von allen Prüfern beachtet.
Da steckt seitens der Verbände (ZDK) noch ein bisschen verbandspolitischer Sprengstoff drin. Ein Werkstatt kann heute Prüfstützpunkt zur Durchführung einer HU sein, muss u.a. auch wegen evtl. Reparaturen in der Handwerksrolle eingetragen sein. Wenn also z.B. ein Motorradfahrer mit einem defekten Blinker oder einem Spiegel ohne ECE Prüfung zur HU kommt könnte die Werkstatt (mit Auftrag des Kunden) den Mangel noch am gleichen Tag beheben und der HU Bericht würde dann für ein mangelfreies Fahrzeug ausgestellt (da der Fehler noch am gleichen Tag behoben wurde).
Durch Beachtung der Regeln nach StVZO aus 2012 würde dann die HU mit einem geringen Mangel beendet, der Fehler kann beseitigt werden und mit einer offiziellen Nachprüfung wird dann der mangelfreie Zustand in der Nachprüfung beseitigt.
Da bestünde jetzt aber die Möglichkeit, dass das "nicht mangelfreie" Fahrzeug vom Kunden abgeholt wird, zu Hause instandgesetzt wird und anschließend der Prüforganisation zur Nachprüfung vorgestellt wird.
Kostet den Kunden zwar runde 30 € für die Nachprüfung, aber die hat er durch die freie Wahl der Werkstatt (auch zu Hause) vielleicht schon wieder eingespart.
Leidtragender sind die KFZ-Betriebe, denen damit Aufträge entgehen könnten.... des wegen der große ZDK - Aufschrei.
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Ich würde da nicht fragen sondern drauf bestehen!
Man sollte die Bedingungen die bei Haftpflichtschäden (Fahrzeug) herrschen, mit den Bedingungen bei Haftung nach einem Werkvertrag und daraus resultierenden Haftungen nach 823 BGB nicht in einem Topf werfen.
Und wenn der eigene Anwalt dieses Vorgehen als legitim bezeichnet wollte man hier erst mal glauben.
Es steht natürlich jedem frei einen eigenen SV zu beauftragen (und zu bezahlen) sowie bei Abweichungen der beiden Gutachten, den Schädiger verklagen. Dann wird das Gericht einen dritten, öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter beauftragen und dort die Sachlage klären lassen.
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....die Garmin-Navihalterung mit ihrem Spannungswandler in Verdacht
Wenn die direkt an Batterie Plus/Minus angeschlossen ist, kannst du den Haftbefehl unterschreiben...
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Im Frühjahr möchte ich einen größeren Urlaub machen
Ist auf der Tour eine Ersatzteilversorgung (neue Batterie) problemlos möglich?
Könntest du dir selbst Starthilfe von einer anderen Batterie (z.B. von einem PKW) geben (geht nur ums können) oder ist das auf der Tour nicht möglich?
Wenn zweimal nein, dann kauf ne neue Batterie.... die geht dann unterwegs zwar vielleicht auch kaputt... aber du könntest den Fehler mit der Garantieurkunde wegwedeln...
Wenn ja... dann kauf ne neue Batterie wenn sie gebraucht wird.
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Ja, darüber wundere ich mich auch, dass das einfach nur lackiert wird.
Da würde ich mit Hinweis auf die Lackabplatzung und den verzogenen Halter den SV kontaktieren und nach einer zerstörungsfreien Prüfung des Ausnahmepunktes nachfragen....
Und natürlich solltest du ganz ganz aufmerksam den hinteren Bereich deines Fahrzeuges prüfen, ob du da nicht noch Schäden erkennen kannst, dann natürlich ein nachträgliches Gutachten fordern.
Problemfall ist hier mit Sicherheit der Stamm-SV des Händlers tätig geworden ist... und jetzt will ich dem SV nichts unterstellen aber manchmal hat der SV die Möglichkeit zwischen Austausch und Nachbesserung zu unterscheiden. Das man nicht mehr fordern kann, als nach den Umständen möglich ist, versteht sich. Du müsstest z.B. dieses Gutachten bei Verkauf des Fahrzeuges offenlegen.... was wird dann ein evtl. Käufer zu dem von dir genannten Preis sagen.... wird er nachverhandeln und weniger bezahlen wollen? Schau mal in dein Gutachten, ob wegen der Instandsetzung des Rahmens (wird ja nicht ausgetauscht) ein merkantiler Minderwert berücksichtigt wird (vermutlich unter 500€)
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..... und am Rahmen wird nichts geschweißt. ....
Diese pauschale Aussage ist so nicht gültig. Es gibt eine Reihe von erlaubten Punkten z.B. Seitenständeraufnahme, Lenkanschlag, Verkleidungshalter usw. bei denen nach entsprechender Schweißerausbildung auch Schweißarbeiten zulässig sind. Die Beurteilung trifft dabei der ausgebildete, geprüfte Schweißer vor Ort.
Ob im Bild ein "Verzug" des Halters vorliegt, kann ich nicht beurteilen, da ich keine Lageabweichungen erkennen kann. Ob es sich bei dem abgeplatzten Lack um einen Riss handelt oder nur um einen Lackschaden (kennt man ja von anderen weißen AT-Rahmen) muss über eine zerstörungsfreie Werkstoffprüfung geprüft werden.
Ohne den Unfallablauf zu kennen, wundert es mich nur das im hinteren Bereich des Fahrzeuges keine Schäden festgestellt wurden. Das ist aber nur ein "wundern" - der SV wird vor Ort seinen Auftrag korrekt erledigt haben.
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ich möchte gerne das Öl und die Filter selber tauschen ...
Nur am Rande... dein Fahrzeug ist bereits im vierten Jahr und du bist bereits außerhalb des Garantie/Kulanzzeitraums.
Wenn ja - schraub so viel wie du kannst und willst...
Wenn nein - dir fehlt dann der passende Stempel im Garantieheft und ich drück dir die Daumen das sonst keine Schäden mehr kommen. (Alternative wäre eine "freie" Werkstatt - Meisterbetrieb)