Alles anzeigen..... und am Rahmen wird nichts geschweißt. ....
Diese pauschale Aussage ist so nicht gültig. Es gibt eine Reihe von erlaubten Punkten z.B. Seitenständeraufnahme, Lenkanschlag, Verkleidungshalter usw. bei denen nach entsprechender Schweißerausbildung auch Schweißarbeiten zulässig sind. Die Beurteilung trifft dabei der ausgebildete, geprüfte Schweißer vor Ort.
Ob im Bild ein "Verzug" des Halters vorliegt, kann ich nicht beurteilen, da ich keine Lageabweichungen erkennen kann. Ob es sich bei dem abgeplatzten Lack um einen Riss handelt oder nur um einen Lackschaden (kennt man ja von anderen weißen AT-Rahmen) muss über eine zerstörungsfreie Werkstoffprüfung geprüft werden.
Ohne den Unfallablauf zu kennen, wundert es mich nur das im hinteren Bereich des Fahrzeuges keine Schäden festgestellt wurden. Das ist aber nur ein "wundern" - der SV wird vor Ort seinen Auftrag korrekt erledigt haben.