Beiträge von Papinator

    Hast du mal nachgelesen (ich meine es war eine Untersuchung in Graz) welcher Aufwand notwendig ist, um eine Fahrzeug von den derzeitig erlaubten 77 dB(A) auf hörbar leisere 72 dB(A) zu bringen.... ich wette du würdest vor jedem derartigen Motorrad fluchtartig davonlaufen....


    Nicht erschrecken... https://www.motorradonline.de/…ht-einfach-leiser-werden/

    Inhalt der Mängelschleife:


    Die sogenannte Mängelschleife soll es erlauben, dass die begehrte Prüfplakette erteilt wird, wenn ein erkannter Mangel schnellstmöglich, am besten also vor Ort, behoben werden kann. Das gilt allerdings nur für geringe Mängel. Eine Unterbrechung der Überprüfung ist nicht möglich. Reparaturen dürfen ganz normal innerhalb von 4 Wochen nach der Untersuchung vorgenommen werden. Anschließend ist eine Nachprüfung notwendig.


    Das ist übrigens nicht neu sondern bereits seit Neufassung Anlage o der StVZO in 2012 in den Punkten 3.1.1.1/3.1.1.2 und 3.2.1 so vorgeschrieben, wurde halt nicht von allen Prüfern beachtet.


    Da steckt seitens der Verbände (ZDK) noch ein bisschen verbandspolitischer Sprengstoff drin. Ein Werkstatt kann heute Prüfstützpunkt zur Durchführung einer HU sein, muss u.a. auch wegen evtl. Reparaturen in der Handwerksrolle eingetragen sein. Wenn also z.B. ein Motorradfahrer mit einem defekten Blinker oder einem Spiegel ohne ECE Prüfung zur HU kommt könnte die Werkstatt (mit Auftrag des Kunden) den Mangel noch am gleichen Tag beheben und der HU Bericht würde dann für ein mangelfreies Fahrzeug ausgestellt (da der Fehler noch am gleichen Tag behoben wurde).


    Durch Beachtung der Regeln nach StVZO aus 2012 würde dann die HU mit einem geringen Mangel beendet, der Fehler kann beseitigt werden und mit einer offiziellen Nachprüfung wird dann der mangelfreie Zustand in der Nachprüfung beseitigt.


    Da bestünde jetzt aber die Möglichkeit, dass das "nicht mangelfreie" Fahrzeug vom Kunden abgeholt wird, zu Hause instandgesetzt wird und anschließend der Prüforganisation zur Nachprüfung vorgestellt wird.


    Kostet den Kunden zwar runde 30 € für die Nachprüfung, aber die hat er durch die freie Wahl der Werkstatt (auch zu Hause) vielleicht schon wieder eingespart.


    Leidtragender sind die KFZ-Betriebe, denen damit Aufträge entgehen könnten.... des wegen der große ZDK - Aufschrei.

    Man sollte die Bedingungen die bei Haftpflichtschäden (Fahrzeug) herrschen, mit den Bedingungen bei Haftung nach einem Werkvertrag und daraus resultierenden Haftungen nach 823 BGB nicht in einem Topf werfen.


    Und wenn der eigene Anwalt dieses Vorgehen als legitim bezeichnet wollte man hier erst mal glauben.


    Es steht natürlich jedem frei einen eigenen SV zu beauftragen (und zu bezahlen) sowie bei Abweichungen der beiden Gutachten, den Schädiger verklagen. Dann wird das Gericht einen dritten, öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter beauftragen und dort die Sachlage klären lassen.

    Ist auf der Tour eine Ersatzteilversorgung (neue Batterie) problemlos möglich?

    Könntest du dir selbst Starthilfe von einer anderen Batterie (z.B. von einem PKW) geben (geht nur ums können) oder ist das auf der Tour nicht möglich?


    Wenn zweimal nein, dann kauf ne neue Batterie.... die geht dann unterwegs zwar vielleicht auch kaputt... aber du könntest den Fehler mit der Garantieurkunde wegwedeln...


    Wenn ja... dann kauf ne neue Batterie wenn sie gebraucht wird.