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Die Möglichkeit mit Verdienstausfall hast du erst, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt und auch da nur für das Gerichtsverfahren selbst.
Und auch dann musst du den Verdienstausfall nachweisen. Also mittels einer Gehaltsabrechnung, auf der explizit ein vermindertes Gehalt ausgewiesen ist. Wenn du Gleitzeit hast - Pech gehabt. [...]
Ich hab 24/7 selbst und ständig ... und Fachanwälte, die ein solches Verfahren anstreben finden sich immer.