Ist alles in Arbeit.
Tatsächlich gilt erst einmal Landesrecht. Dies unterscheidet sich auch ein Stück weit vom deutschen Recht, z.B. Nutzungsausfallentschädigung u.ä. Dinge.
Spannend finde ich trotzdem, dass ein deutscher Sachverständiger solche Aussagen trifft. In den Restwertlisten werden ja immer nur die Werte auf die Laufleistung umgelegt (zumindest beim Auto). Aber eine solche Vorgabe habe ich noch nicht gehabt.
Ich warte mal ab, was die Spezialisten sagen.