Alles anzeigenDas Motorrad hat, so wie es technisch bei Auslieferung ist, eine Zulassung im Geltungsbereich der deutschen StVzO bzw. für den EU Raum (EG-Homologationsbescheinigung) Da gibt es keinerlei Raum für Diskussionen.
Sehe ich genauso. Alles was original bei Auslieferung verbaut ist, muss erlaubt sein, sonst ist der mitgelieferte Wisch, den auch die Zulassungsbehörde sehen will, obsolet. Insofern liegen die Argumente bei der AT und nicht bei der Rennleitung oder den Plaketenfritzen.