Beiträge von vonclausberg

    Was sich mir nicht so richtig erschließt ist das Trennen von Headset und iPhone, da dies eine Blauzahn-Verbindung ist und Car Play via Kabel angeschlossen wird.

    Ja, bewusste Entscheidung.



    Na herzlichen Dank!



    Neben der Freude über die Black Mamba, gab es leider auch einen traurigen Anlass - meine 2016 AT DCT wurde durch einen Autofahrer geschrottet.

    R.I.P.

    Ich hab 24/7 selbst und ständig ... und Fachanwälte, die ein solches Verfahren anstreben finden sich immer.

    Ist alles in Arbeit.

    Tatsächlich gilt erst einmal Landesrecht. Dies unterscheidet sich auch ein Stück weit vom deutschen Recht, z.B. Nutzungsausfallentschädigung u.ä. Dinge.

    Spannend finde ich trotzdem, dass ein deutscher Sachverständiger solche Aussagen trifft. In den Restwertlisten werden ja immer nur die Werte auf die Laufleistung umgelegt (zumindest beim Auto). Aber eine solche Vorgabe habe ich noch nicht gehabt.

    Ich warte mal ab, was die Spezialisten sagen.

    Ja, das obige Zitat aus dem Gutachten ist vom Gutachter der gegnerischen Versicherung.

    Zum Hintergrund: Der Gutachter stammt aus Bayern, die Versicherung aus Österreich, der Unfall war in Österreich, es gilt das österreichische Recht.


    Was sagen unsere AUT - Kollegen?

    Ein rücksichtslos rückwärtsfahrender Vierrädler hat meine SD04 auf einem Parkplatz über den Haufen geschoben. Der beauftragte Gutachter hat nun sein Werk vollendet und u.a. folgende interessante Textzeilen verewigt.



    Für mich verwunderlich ist, dass eine Reiseenduro mit einer Jahreslaufleistung von ca. 5.000 km gewertet wird. Was sagt ihr zu einer solchen Maßgabe bzw. Vorgabe?

    Für mich nicht einhaltbar. Ach ja, pro 10 km Mehrleistung wird 1 € Wertminderung berechnet ... was bei einer fünfstelligen Überschreitung selbstverständlich eine vierstellige Wertminderung zur Folge hatte.

    Ja ist nervig, würde dann aber Verdienstausfall geltend machen, wenn die mir meine Zeit wegen eigener Unprofessionalität klauen. Dazu noch alle Kosten für Sprit usw. Da findet sich immer ein Verkehrsrechtanwalt der Spaß an solchen Verfahren hat.

    Sehe ich genauso. Alles was original bei Auslieferung verbaut ist, muss erlaubt sein, sonst ist der mitgelieferte Wisch, den auch die Zulassungsbehörde sehen will, obsolet. Insofern liegen die Argumente bei der AT und nicht bei der Rennleitung oder den Plaketenfritzen.