Beiträge von lion

    Ich habe im GS Forum damals diese Aussage gefunden, und mein Werkstattmeister hat mir das damals auch so bestätigt.

    Zubehör Fußrasten die in die serienmäßige Aufnahme montiert werden können brauchen weder Abe noch TÜV Abnahme. Wird dagegen die serienmäßige Aufnahme am Rahmen geändert damit eine andere Fußraste angebaut werden kann ist eine TÜV Abnahme mit Eintrag in die Papiere erforderlich.


    Ich hatte bei meiner NC700 auch Fußrasten aus Korea montiert obwohl die Aufnahmen von der hinteren Fußraste verwendet wurden, die hatten den TüV nie interessiert (3x).



    Den TueV habe ich im April, Mal sehen was die dazu sagen. Ich habe mir die genommen weil ich am rechten Fuß nach einem Achillessehnenanriß bei längeren Fahrten Probleme habe, dadurch das die Peg's sich drehen erreiche ich einen besseren Winkel zum Bremsbügel.