Hallo,
nach meinen Erfahrungen, ist ein Rahmenschaden "immer" ein Unfallfahrzeug. Unabhängig davon ob er getauscht wird oder nicht.
Ohne tauschen sowieso. Denke mal anders, du verkaufst die Maschine repariert irgendwann und es passiert was. Wenn dann dieser Schaden mit der Reparatur raus kommt, ist der schwarze Peter ganz sicher bei dir.
Nach Deutschen Recht ist es eigentlich so,ersetzt werden muss:
- Wert der Maschine vor dem Unfall
- Nutzungsausfall
- Wertverlust
Das sollte dir zustehen. Die Höhe der einzelnen Positionen ist Verhandlungssache.
Jedoch ohne eigenen Anwalt ist eher unwahrscheinlich das du da einen vernünftigen Deal bekommst.
Am besten einen Anwalt für Verkehrsrecht, Ein Spezialist ist da immer besser.
Bei einer Einigung ohne Verhandlung bleiben die kosten deines Anwalts meistens bei dir. Wie gesagt Meistens, ist jedoch auch Verhandlungssache.
Bei einer Verhandlung klärt die Schuldfrage wer die Kosten tragen muss.
Bei der Nummer gehst du wahrscheinlich ohne Anwalt den Bach runter und zahlst mehrfach richtig drauf.
Du zackerst schon viel zu lange mit dem Hondahändler rum.
Grüße
Olaf