Und wer sich jetzt irgendwelche Szenarien ausdenkt, wo es mit einem Dokument auf einem Smartphone Probleme geben könnte, der muss auch mal seine eigene Rolle als Staatsbürger hinterfragen: Es ist eigentlich nicht meine Aufgabe, für die Polizei oder wen auch immer alle möglichen Papiere bereit zu halten. Es reicht, wenn ich sie besitze. Das ist übrigens auch beim Personalausweis so. Jeder Deutsche ist verpflichtet, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu besitzen, er ist aber nicht verpflichtet, ihn immer dabeizuhaben. Ich denke, in der Praxis wird es ausreichen, wenn man auf Verlangen ein Foto vorzeigen kann.
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Ich wiederspreche eigendlich nicht gerne. Jedoch sagt die Rechtslage da eindeutig etwas anderes.
Zitat:
1)
Kopie vom Fahrzeugschein im Auto: Ist das der Königsweg?
Statt das Original mitzuführen, sind einige Kraftfahrer dazu übergegangen, eine Kopie vom Fahrzeugschein im Auto zu lassen. Auf diese Weise gelangen Diebe nicht in den Besitz des echten Dokuments. Im Grunde wäre dies auch eine clevere Idee, allerdings müssen Fahrzeugführer bei einer Kontrolle stets das Original vorzeigen können.
Auch wenn einige Polizisten kulant auf eine solche Kopie reagieren, schützt sie letztlich nicht vor dem Verwarnungsgeld. Die Ordnungswidrigkeit, das Original nicht vorzeigen zu können, ist selbst dann erfüllt, wenn es sich um eine beglaubigte Kopie handelt.
2)
Sie müssen den Fahrzeugschein im Auto mitführen
Sie müssen als Fahrer den Fahrzeugschein im Auto mitführen.Sie müssen als Fahrer den Fahrzeugschein im Auto mitführen.
Es ist eine klassische Situation: Sie waren mit dem Fahrzeug unterwegs und geraten in eine Polizeikontrolle. Der Beamte wünscht Ihnen freundlich einen guten Abend und fragt direkt nach dem Führerschein und den Fahrzeugpapieren.
Können Betroffene in einer solchen Situation die Zulassungsbescheinigung Teil I nicht vorzeigen, folgt in der Regel ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.
Das ist nicht auf meinem Mist gewachsen sondern nach Gesetz Staatsbürgerpflicht.
Wo es keine Mitführpflicht gibt, ist der Personalausweis sondern lediglich eine Vorzeigepflicht. Da hast du natürlich Recht.