Ich
möchte noch einmal auf die ursprüngliche Frage zurück kommen.
Ich
erteile der Werkstatt einen Auftrag. In dem Fall Jahresdurchsicht
ohne Ölwechsel
Ich
verstehe das Problem nicht. Die Werkstatt macht das und bekommt dafür
auch eine adäquate
Entlohnung.
In
der Rechnung wird darauf hingewiesen, das kein Ölwechsel auf
Kundenwunsch durchgeführt wurde. Nach Angaben des Kunden ist dieser
vor 300 km in Eigenregie erfolgt.
Wenn
man möchte kann man noch schreiben, das man den Kunden auf
eventuelle Probleme bezüglich der Garantie hingewiesen hat.
Und
fertig!
Ob
nun ein Ölwechsel vor dem Winter (Standzeit) oder nach dem Winter
durchgeführt wird, finde ich Latte. Hauptsache frisches Öl und
Filter. Einen Motor für den dieser
Unterschied entscheidend in der Haltbarkeit ist, will ich nicht.
Zitat
zur Garantie:
Ein
selbst durchgeführter Ölwechsel führt nicht
automatisch
zum Erlöschen der Herstellergarantie, sofern er fachgerecht nach
Herstellervorgaben erfolgt.
Wichtig ist die Verwendung des korrekten Öls und Filters sowie eine
lückenlose Dokumentation (Rechnungen, Datum, Kilometerstand).
Tipp, Foto der Rechnung mit dem Kilometerstand.
Jedoch
kann es allerdings im Fall eines Garantieanspruches im Zusammenhang
mit dem Motor zu Diskussionen kommen.
Bei
anderen Garantieansprüchen (Licht, Elektrik, nicht Motorteile,
usw.)gibt es nach Europäischem Recht sowieso keine Diskussionen.