Hebelei Umbau und Zulassung in CH

  • #11

    Also ich tendiere auch zu Hebeln mit ABE und wenn mir eine Händler hier eine Typeneignung bescheinigt und ich das Ganze für 60 Taler eintragen lassen könnte, würde ich das machen. Die Kostwn sind überschaubar. Wenn nicht, dann halt alle 2 Jahre umbauen. Und falls mich in DE jemand anhält, habe ich ne ABE

    Bunt ist das Dasein und granatenstark

  • #12

    Ich halte es zwar für falsch, anderer Leute Gedanken als Blödsinn zu diffamieren, aber inhaltlich kann ich das bestätigen.


    Der Umbau muss schon Unfallursache gewesen sein, dann zahlt die Versicherung trotzdem, kann aber Regresskosten im genannten Rahmen geltend machen.


    Wie genau verhält es sich mit der Stilllegungsgeschichte, gerade im Ausland? Ich hatte gehört, dass einem z.B. die Österreicher das Moped stilllegen würden, wenn sie Dich mit Fußrasten ohne Eintrag oder ABE erwischen. Hierzulande hörte ich, das sei Quatsch, weil Du ja nach deutschen Vorgaben TÜV bekommen hast, auch mit den Rasten. Ich habe mit den Pivot Pegz schon 2x anstandslos TÜV bekommen, weil der Prüfer wissend „darüber hinweg sieht“. Weil er Ahnung hat.


    Andererseits weiß der Österreicher ja nicht, ob ich mir den TÜV nicht mit den Originalrasten geholt und erst zum Urlaub umgerüstet habe …


    Willkür oder gibt‘s da verlässliche Regelungen?


    (Ich weiß, das ist nur „near topic“, aber gehört ja noch grob dazu, da auf Bremshebel und Schweizer übertragbar)

    :atblack:
    #niewiederistjetzt!
  • #13

    Grundsätzlich gilt, dass Fahrzeuge die im Heimatland den EU und den regionalen Bestimmungen entsprechen auch im europäischen Ausland eine funktionierende Zulassung haben. Technische Änderungen gegenüber der EG-BE müssen eingetragen sein, eine ABE besitzen oder ohne Eintragung/ABE zulässig sein. Technische Änderungen die regional "übersehen" werden, die aber abnahmepflichtig sind können europaweit zu Problemen führen.


    Bei möglichen Regressforderungen seitens der Versicherung nicht nur auf die "Unfallursache" schauen, es kann genügen dass das Fahrzeug wegen technischer Änderungen keine Betriebserlaubnis besitzt und seitens der Änderung eine konkrete technische Gefährdung ausgeht.


    Bei reinen Fußrasten die klappbar sind, an den Original Halterungen befestigt werden und für jeden Sitz verfügbar sind ist in der Regel keine Eintragung erforderlich, wenn insbesondere die Position der rechten Raste in Relation zum Bremshebel unverändert bleibt. Hier wird auch im Ausland nichts passieren.

    Bei Fußrasten die incl. der Halterung ausgetauscht werden ist eine ABE oder Abnahme erforderlich. Hier können auch im Ausland Probleme auftauchen.

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