Guten Abend zusammen,
Hab mal wieder ne Frage bzgl. AHK:
Mein 1,2t Anhänger (gebremst) hat ne Stützlast von 100kg eingetragen,
Unsere Autos 50 bis 75kg.
Reicht es dann aus, dass man drauf achtet die jeweils niedrigere Stützlast nicht zu überschreiten (mittels geeignetem Messverfahren), oder dürfte man den Anhänger dann erst gar nicht ziehen?
(hab noch nie nen Auto gehabt, welches selbst 100kg Stützlast hat)
Weiterhin hab ich ne uebler i31 Fahrradträger, der nen Dwert von 0 oder >5,3 kn voraussetzt. Kilonewton ist eine Kraft, aber wie bringe ich das mit ner AHK in Verbindung, die 0 oder eben diese 5,3kn aufweisen soll?
Woher nehme ich diesen Wert? Der steht in den Fahrzeugpapieren mW nicht drin. Da stehen nur max. Zuglast gebremst / ungebremst und Stützlast.
Freu mich auf eure Rückmeldung
Viele Grüße
Andreas
EDIT: ok, teilweise hat der ADAC das gut erklärt
Aber so ganz klar, ob ich einfach den geringeren Wert nehmen kann geht mir das da nicht hervor.