Alles anzeigenDas ist wohl nach §212 BGB nicht der Fall
Wenn durch den Käufer ein Anspruch auf Nachbesserung BGB besteht und der verkaufende Händler diesen Anspruch bestätigt oder durch schlüssiges Handeln z.B. Reparatur/Austausch den Sachmangel beseitigt, beginnt die Gewährleistung NEU mit einer Dauer von 2 Jahren.
Entscheidend dabei ist, dass hier Ansprüche gem. BGB geltend gemacht werden können. Wer das Wort "Garantie" in den Mund nimmt hat übrigens schon verloren.
Das ist schon sehr lange so.
So hab ich es schon in der Berufsschule gelernt( Kaufmann im Einzelhandel, 1993) , war mir nur nicht mehr sicher ob es im BGB oder HGB steht.