Hilfe! Soziusfußraster samt Halterung.

  • #11

    Dürfte Aluguss sein. Wenn man die wirklich nachbaut, kann man das auch aus

    Stahl machen.

    Aber ohne ein Original als Vorlage oder einer Zeichnung wird das sicher nichts.

    Und was der TÜV zu so einer Bastelei sagen würde, steht auch in der Sternen.


    Letztlich hat der Threadersteller imho zwei Möglichkeiten.

    Er besorgt sich die Originalteile so günstig wie möglich, Tips gab es ja genug.

    Oder er steht dem Händler auf den Füßen.

    Ich würde mich da zur Not mal mit einem Anwalt beraten, Stichwort Sach-

    mängelhaftung.

    Nein, das ist kein Quatsch.

    Das perfekte Symbol unserer Zeit ist der Laubbläser.
    Er verlagert ein Problem von einem Ort zum anderen ohne es zu lösen,
    benötigt dafür wertvolle Energie und macht dabei eine Menge Lärm.

  • #12

    Grundsätzlich gilt auch beim Kauf beim Händler gekauft wie gesehen. Es gab aber über die Jahre mehrere Urteile, die sich um verdeckte Mängel drehen. Eine aufgeschlitzte Sitzbank muss nicht extra aufgeführt werden, weil das jeder Mensch bei der Besichtigung und auf Bildern sofort sieht. Ein Ölverbrauch ist da schon etwas anderes. Da dreht sich dann eher die Frage darum, ab wie viel Ölverbrauch das ein "Mangel" ist.


    Mit der Fußraste ist das schwierig. Da sie außen dran ist, müsstest du das sehen können. Er als Händler MUSS das allerdings beim Ankauf sehen.

    Genau genommen verliert das Motorrad ohne die Fußrasten seine Zulassung, weil der 2 Personen Betrieb so nicht mehr möglich ist. Das ist also bei der Hauptuntersuchung ein "erheblicher Mangel" und da könnte man drauf hoffen, dass so etwas im Kaufvertrag stehen müsste. Rechtlich ist die Lage aber wie gesagt schwierig. Wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, ruf da mal an. Die haben soweit ich weiß immer eine telefonische Erstberatung. Erklär den Sachverhalt dort genau (Beifahrer Fußrasten fehlen, bei Probefahrt alleine dort gewesen, nicht aufgefallen, TÜV sagt, dass das ein erheblicher Mangel ist < letzteres ist besonders wichtig, sowas weiß ein "allgemeiner" Anwalt vielleicht nicht) und lass dir dann sagen, was du für Optionen hast. Den ganzen Streit würde ich persönlich aber wirklich nur mit einer Rechtsschutzversicherung starten. Der Ausgang ist dafür zu Ungewiss und die möglichen Kosten zu hoch. Und ich würde dem Händler vorher nochmal Bescheid sagen, dass ich rechtliche Schritte gehen will, damit er Chance hat, nochmal einzulenken.


    Ansonsten rein technisch wäre meine Vorgehensweise, bei Bike parts Honda die Ersatzteilnummern raussuchen und dann damit in den eBays und webikes dieser Welt auf die Suche gehen.

  • #14

    Sehe ich genauso ... beim Händler noch mal vorstellig werden und ihm klar machen das man ansonsten sein recht auch Anwaltlich durchsetzt. Meist reicht die Drohung schon um ihn in die richtige Richtung zu bewegen. Man kann sich ja überlegen ob man ihm entgegen kommt um sich den weiteren Anwaltlichen weg zu ersparen (kostet zeit und nerven mindestens) sowas wie xxx EUR zahle ich dazu weil ich ja auch ein wenig blind war.

  • #15

    Wenn keine Rechtschutzversicherung vorhanden, kann man auch im Internet eine kostenlose telefonische Beratung erhalten.

    Grüße aus dem Lahn-Dill-Kreis :at3:
    Thomas


    Honda CY 50 in Rot, Suzuki DR 125 in Schwarz, Honda CBF 600 SA in Weiß, Honda CRF1000 D in Schwarz,

    Honda CRF 1100 Adventure Sports DCT EERA in Tricolor


    Wer nie vom Wind gestreichelt,

    wer nie vom Regen gewaschen,

    wer nie von der Sonne getrocknet,

    wer nie vom Frost gebeutelt,

    wer nie vom Chrom geblendet wurde,

    der wird es nie verstehen, was Motorradfahren bedeutet


    Hessentruppe

  • #16

    Nein, wie der Titel des Threads schon aussagt, fehlen auch die Halter. Und die sind leider das teuerste an der Sache.

    Das perfekte Symbol unserer Zeit ist der Laubbläser.
    Er verlagert ein Problem von einem Ort zum anderen ohne es zu lösen,
    benötigt dafür wertvolle Energie und macht dabei eine Menge Lärm.

    Einmal editiert, zuletzt von Schwarzwaldelch ()

  • #17

    War letztes Jahr auch beim Tüv und versehentlich sogar ohne die Beifahrer-Fussrasten, die ich im "Normalbetrieb" auch abgeschraubt habe. Sie habens bei der Prüfung auch nicht gemerkt obwohl sie sonst ziemlich genau hingeschaut hatten...

  • #18

    Für die CRF1000 gibt es 2 Versionen von Haltern. Einmal werden die von der Seite verschraubt (die ersten Baujahre) und einmal von unten. SD06 gab es beide Versionen hier musst du darauf achten.

    Gruß Robert

    Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller :auto-dirtbike:
    Gruß Robert

  • #19

    Moin hier ein linker Halter aber ob diese Version nun an dein Moped passt musst selbst schauen :

    Honda CRF 1000 Africa Twin Fussrastenhalter hinten links mit Raste Motorrad | eBay

    Viel Erfolg und mit etwas Geduld und fleißig Suchen finden sich bestimmt zwei gebrauchte Halterungen ohne große Investition in Neuteile.


    OT : Bei meiner SC36 hat es über 15 Jahre weder Polizei noch Tüv interessiert das die Soziusrasten samt original Halterungen durch reine Halterungen (Eigenbau) für die angestellten Leo Vince Töpfe gewichen war.

    Historie : Honda VTR 1000F, Yamaha Vmax, Yamaha XS 1100, Yamaha XT 500

    2 Mal editiert, zuletzt von Loner ()

  • #20

    Nö, der Halter bei deinem Link ist für die SD06 mit RBW und dem viereckigen Display.


    Die SD04 hat die Befestigungsschrauben seitlich aussen am Rahmen, nicht unten:


    I once wanted to be the fastest rider; now I just want to be the oldest

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