Fußrastenverbreiterung von SW Motech

  • #21


    Hi


    wenn diese baugleich mit denen für die XRV sind, dann sind sie zu groß.
    Dazu hatte ich ja mal Bilder eingestellt hier oder im africatwin.de forum.


    Das pdf auf der Produktseite ist gleich TA und AT/xrv...ob die Außenmaße gleich sind seh ich aber
    nicht.


    Montiert, einen Tag drauf und mit der XRV verkauft. Zu lang und hauen bei jeder Gelegenheit
    ans Bein.

  • #23

    Hallo,


    bringt die SW-Motech Fußrastenverbreiterung eigentlich mehr Abstand zum Hitzeschutz?
    (Die Bewegungseinschränkung auf der rechten Seite stört mich nach ca. 5k km immer noch...)

    Grüßle
    ADri

  • #24

    Fußrastenverbreiterung:
    Gestern bekommen, heute montiert, schaut erstmal sehr gut aus.
    In der Praxis beim Fahren/an der Ampel muß ich noch testen...


    Mit dem Teilegutachten muß ich die dann beim TÜV eintragen lassen, oder wie läuft das?
    Was sollte das in etwa kosten?

    Zuhause im Westerwald. Da wo der Winter 6 Monate dauert und die restliche Zeit es kalt ist. ;)
    natogrüne AT mit DCT, ABS.

  • #25

    Mit dem Teilegutachten zum TÜV rennen, der prüft und macht und tut "irgendwas". Könnte sein, dass der Mensch nur guckt, ob die Rasten nach Anleitung montiert sind (hochkomplex!) und dann das Materialgutachten ansieht. Du bekommst dann einen Schrieb über die erfolgte Prüfung, mit dem Du dann zur Zulassungsstelle rennen und das in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen musst.


    Kosten beim TÜV (DEKRA, GTÜ, KÜS usw.) ca. 20 bis 30 EUR und nochmal ungefähr einen Zehner bei der Zulassungsstelle. Musst KFZ-Brief und -schein (jaja, ich weiss Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2) mitbringen.

  • #27


    Na lieber die 30 oder 40 EUR oben drauf löhnen als für ein Mopped wie die Africa Twin NoVA bezahlen ;)


    Tja, ist schon alles seeeehr bürokratisch hier. An der ein oder anderen Stelle absolut OK, aber bei so etwas wie Fußrasten ist es arg übertrieben, stimmt schon... was will man machen, wenn man sowas legal am Mopped haben will? Eben... NIX!

  • #28


    Wegen so was würde ich niemals zu TÜV und Zulassungsstelle fahren.
    Da müsste ich mir ja am Ende auch neue Stiefel abnehmen und eintragen lassen.
    Oder die Fussstellung, ungewöhnlich weit aussen auf der Originalraste.


    Gruss, PKD

  • #29


    Nö, eintragen lassen mußt Du es nicht. Es reicht den Schrieb vom TÜV dabei zu haben.

  • #30


    Sowas is halt eintragungspflichtig.

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