Ich habe einmal vor ca. 15 Jahren in Essen auf einen breiten Bürgersteig geparkt. Für einen bestimmten Betrag durfte ich sie dann beim Abschleppunternehmer auslösen. Begründung der Stadt, es hätte sich einer an den heißen Auspuff verbrennen können, stellte also eine Gefahr da und wurde abgeschleppt. Einspruch, wegen er wird nicht heiß und hat keiner mit den Finger was dran zu suchen, wurden natürlich ignoriert.
Jörg aus Neuss