https://www.bgbl.de/xaver/bgbl….pdf%27%5D__1482929110685
Wer ab heute den Führerschein Klasse A2 erwirbt, darf nur noch Motorräder führen die in ungedrosselter Form nicht mehr als 70 KW Leistung hatten. (Diese Regelung gilt in ganz Europa)
Führerscheininhaber die bis 27.12.2016 die Klasse A2 erworben haben, dürfen auch Motorräder führen die in ungedrosselter Form mehr als 70 KW Leistung hatten. (Diese Regelung gilt nur in Deutschland!! Eine Fahrt ins Ausland bedeutet dass keine Fahrerlaubnis vorhanden ist - wird teuer!! Im Ausland dürfen nur Motorräder geführt werden die ungedrosselt nicht mehr als 70 KW Leistung hatten)
Bezogen auf die AT ist es egal, da sie ungedrosselt 70 KW hat.