Mischbereifung ok?

  • #1

    Hallo Zusammen,
    ich habe hier + google nichts so richtig eindeutiges gefunden.


    Ist eine Mischbereifung in Deutschland zugelassen, natürlich vorausgesetzt der Reifen hat eine Reifenfreigabe? Oder ist immer nur der gleiche Typ hinten und vorne möglich? Wenn ich mir die Freigaben für z.B. Mitas und Heidenau oder Conti anschaue, sind die Papiere immer auf Vorder- und Hinterreifen bezogen.


    Ich würde gerne montieren:


    HR: Heidenau K60 Scout + VR: Conti TKC 80
    (hinten länger haltbar, für leichten Schotter oder so ok / vorne bessere Führung und Halt bei Offroad, auf der Strasse auch noch ok)


    Falls konkrete Reise mit höheren Anforderungen dann hinten den Mitas E-09


    Was meint ihr? Zulässig und sinnvoll? Hat jemand sowas in der Richtung auch montiert?


    VG aus Franken :)
    Aischtaler

  • #2

    Die einen sagen das ist erlaubt, andere wiederum nicht .
    Eines ist klar ,für den gefahrenen Reifen muss es eine Freigabe vom Hersteller
    Für das jeweilige Motorrad geben.
    Eine Freigabe für Mischbereifung gibt es nicht .
    Im Falle eines Versicherungsschaden könnten Probleme auftreten. :think:

  • #3

    Im Fahzeugschein ist keine Reifenfabrikatsbindung eingetragen. Hier sind nur die Reifendimensionen aufgeführt. Also spricht nichts gegen eine Mischbereifung.

  • #4

    Wenn in Ziffer 22 nichts eingetragen ist, gilt eine Reifenfreigabe vom Fahrzeughersteller nur als Empfehlung.
    Zieh auf, was du möchtest. Verschiedene Hersteller ist erlaubt.
    Einzig die Dimension muss passen.
    So bin ich mit meiner CBF desöfteren durch den TÜV gekommen.
    Somit ist seitens der Versicherer kein Problem zu erwarten.

    1114592_3.png


    Hauptständer, TC, Stebel HUPE, OneOne Öler, Heed Sturzbügel, Nebelscheinwerfer MotoBozzo, Sitzbank von Petra


    :atblack:

  • #5

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    Interessante Darstellung

  • #6

    vielen Dank für die schnellen Antworten! Das Video ist echt interessant.


    heisst dann wohl:


    Rechtlich sind verschiedene Reifen bzw. Marken im Fall Africa Twin erlaubt, da aus dem Fahrzeugschein nichts anderes hervorgeht (keine Typ-/Markenbindung).


    Die Äusserungen von Honda (s. Handbuch, Orginalbereifung mit Markennennung) sowie der einzelnen Reifenhersteller (Unbedenklichkeitsbescheinigung) haben Empfehlungscharakter. Wird diesen Empfehlungen nicht gefolgt kann dies von TÜV, Polizei nicht beanstandet werden.


    Im Fall einer Schadenshaftung, Versicherungsinanspruchnahme bei einem Unfall kann es im Zweifel auf eine Einzelfallprüfung hinauslaufen. Habe ich trotz besseren Wissens (sprich Nichtbeachtung von möglichen Gefährdungen durch Falschbereifung, Nichtbeachtung von Herstellerempfehlungen) nachweislich einen Schaden verursacht der nachweisbar auf falsche Reifen zurückzuführen ist, kann ich in eine Haftung kommen.


    Ich gehe mal von folgenden Prüfpunkten aus:


    1) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Hersteller betreffen immer nur die eigene Marke, können die ja nicht anders machen, ist aber dem Wettbewerb und der eigenen möglichen Verantwortungsübernahme geschuldet und nicht generell der Sicherheit.


    2) Gesetzlich verschiedene Hersteller zu fahren ist möglich, Voraussetzung Einhaltung Angaben in Fahrzeugschein


    3) Der Fahrer muss Sorgfaltspflicht wahren und ggf. im Schadensfall nachweisen können: In diesem Fall:


    a) Liegen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Hersteller vor?


    Heidenau K60 mit Bescheinigung Hersteller (allerdings mit Bindung vorne+hinten gleicher Hersteller/Typ), dito Conti TKC 80. D.h. Sorgfalt berücksichtigt mit Einschränkung (Hersteller prüft nur eigene Markenreifen und bindet Vorder-/Hinterradreifen).


    b) Werden Auflagen von Reifenherstellern eingehalten?


    siehe Unbenklichkeitsbescheinigungen:


    Conti: Bei der TKC80 M+S Bereifung Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 160 Km/h.
    Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 160 Km/h muss im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben sein (Aufkleber). Eine Schlauchverwendung ist notwendig und vorgeschrieben.
    Heidenau: dito, allerdings bis 190 km/h.


    d.h. schlechtere gilt: 160 km/h einhalten mit Aufkleber "M+S / 160km/h" an Lenker, Schlauchverwendung


    damit Sorgfalt geprüft + eingehalten.



    Fazit: Möglich und nachweisbar geprüft.



    ...das wäre meine Auslegung und Nachweis einer eigenen Prüfung.
    Würde mich interessieren, wie das ein Jurist sehen würde...


    VG Aischtaler

  • #7

    Überlegung als Einschränkung noch...


    Funktioniert die Kombi bei Kurvenfahrt auf Straße?


    Angenommen der Vorderreifen hat ein komplett anderes Haftverhalten als der hintere und rutscht eher weg (andersherum besser). Dadurch Sturz, Schaden...


    Bei der genannten Kombi sollte das kein Problem sein, aber was z.B. bei bewusst übertriebendem Ansatz: Strassenreifen mit Super Grip hinten (mit Herstellerfreigabe) und vorne z.B. ein Offroadreifen auch mit Freigabe?? Und wo liegen dann hier die Beurteilungsgrenzen?


    hm...



    und noch Frage: Hat jemand die Kombi mit Heidenau und Conti?

  • #8


    Jup, ich fahre K60Scout HR mit TKC80 vorne seit 5k km.
    Der TKC80 führt im Geröll besser als der Heidenau.


    Auf trockener Strasse fährt sich die Kombo gut, bei Nässe auch flott zu fahren, rutscht schon mal auf nem Bitumenflicken, aber nicht dramatisch. Ich komme klar damit.


    Wenn du nur gelegentlich Schotter fährst langt ein TKC70 o.ä.


    Wenn du Fernreisen mit viel Schotter machst, dann ist der K60Scout erste Wahl.


    Ich werde jetzt für Marokko vermutlich den E09 hinten ausprobieren, entweder mit TKC80 vorne oder Mitas C17.


    Mir ist gute Performance auf Schotter wichtig, Asphaltetappen fahre ich zumeist gemäßigt...

  • #9


    Sinnvoll, aber leider nicht zulässig in D. :snooty:
    Reifenfreigaben gelten für Reifenpaarungen


    Ich kenne zwar UBB´s für unterschiedliche Reifenmodelle eines Herstellers, aber es gibt sicher keine
    für den Heidenau (K60) in Kombi mit Conti (TKC.)
    In Deutschland fährst du damit ohne Zulassung und ohne Versicherungsschutz (wenns bei nem Unfall mal auffällt, wärs echt blöd) :roll:


    Ich weis nicht, wie es sich mit Reifen verhält, für die du keine UBB benötigst.
    Möglicherweise ist es legal, eine Kombi unterschiedlicher Fabrikate zu fahren.
    (interessieren mich aber nicht, weils nur Strassenreifen betrifft)

  • #10


    Das ist eindeutig falsch.
    Unser Bike hat keine Reifenbindung.
    Grösse, Traglast und Geschwindigkeitsindex müssen passen, Punkt.
    Mischbereifung meint Diagonal und Radialreifen - das ist nicht zulässig, Punkt.

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