Hallo,
hier die Antwort von einem netten Heidenau Mitarbeiter zur Frage warum die Reifenfreigabe des K60 Scout für die SD06 nur unter der Auflage gilt dass der Reifen vor dem 01.01.2018 produziert worden ist (steht so in der aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung von Heidenau als Auflage):
"Nach einer Gesetzesänderung der STVZO zum 1.6.2017 wird die Bezeichnung M+S nicht mehr als Kennzeichnung für Winterreifen anerkannt. Winterreifen für den Zweirad-, PKW- und LKW-Bereich müssen seitdem mit dem 3PSMF(Schneeflockensymbol) markiert werden. Das ist aber leider für Zweiradreifen nicht möglich, da zur Erlangung dieses Symbols der Reifen bestimmte Werte erfüllen muss. Diese Werte werden durch ein Referenzreifen vorgegeben, den es aber für den Zweiradbereich nicht gibt. Da also die M+S Kennzeichung nicht mehr korrekt ist und das 3PMSF nicht verwendet werden kann, dürfen Reifen mit nicht ausreichendem Speedindex nicht mehr auf Fahrzeugen mit bauartbedingter höherer Maximalgeschwindigkeit gefahren werden. Die K60Scoutmodelle sind alle nur bis 190km/h freigegeben. Um eine Verwendung der bis dahin hergestellten Reifen weiterhin zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber eine Übergangsfrist bis zum 1.10.2024 geschaffen, wenn die Reifen in 2017 oder früher produziert wurden. Deshalb steht in unseren Freigaben dies als Auflage.
Allerdings gibt es bei der Änderung des Gesetzes ein Problem. Nach EU-Recht ist die Verwendung M+S markierter Reifen auf Fahrzeugen, die nach EU-Recht homologiert wurden, erlaubt. Die Fahrzeughersteller berufen sich nach wie vor auf diese Regelung.
Deshalb soll es in nächster Zeit noch mal ein Treffen im BMVI zu dieser Thematik geben. Wir hoffen natürlich, das dann eine Regelung gefunden wird, um solche Reifen wieder problemlos einzusetzen."
Grüße