Alles anzeigenWarum raten und mutmaßen?
Kopiert aus deinem PDF und in Google übersetzt:
1) Für den öffentlichen Straßenverkehr: LKW, PKW, SUV (geltende gesetzliche Vorschriften beachten)
2) Für Geländefahrzeuge wie Geländewagen, Pickups, LKWs, Buggys, Quads
Info aus dem PDF:
ECE R10: Funkentstörung
ECE R149: Fahrbahnbeleuchtungseinrichtungen (Leuchten) und -systeme
Würde also auch ohne zu mutmaßen behaupten, dass die Lichtbar nicht an dein Motorrad darf.
Weiterhin ist durch das demontierte Windschild die Bauartgenhmigung nicht mehr gegeben.
Grüße
Commander

