"geeigneter" Helm ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und eine gängige Formulierung in Verordnungen.
Mit der jeweilig geltenden Norm kann dieser im Fall der Fälle näher bestimmt werden!
Und das machen letztlich Richter und Juristen,auch die der Versicherer...
Ansonsten müsste die STVO ja ständig neu formuliert werden.