Hallo,
Ein Kettenschutz muss weder eingetragen werden noch xistiert eine ABE.
Standard Eintragung: ja, nein oder vielleicht?
Quelle: MOTTORRAD 02/07
Nicht eintragungspflichtig; auch kein Teilegutachten,keine ABE oder EG-BE erforderlich
Batterie
Bordsteckdose
Drehzahlmesser
Gabelprotektoren
Gaszug
Gehäusedeckel
Gepäckträger
Griffgummis
Handschalen/-protektoren
Heizgriffe
Kerzenstecker ( muss Spezifikationen bezüglich Funkentstörung entsprechen )
Kettenrad ( bei identischer Zähnezahl )
Kickstarter
Kühlwasserschläuche
Kupplungsamartur
Kupplungsflüssigkeitsbehälter
Kupplungshebel
Luftfiltereinsatz ( bei unverändertem Luftdurchsatz )
Motorschutzwanne
Navigationsgerät
Öltemperatur-Direktmesser
Rahmen lackieren
Rahmenschützer/Sturzpads
Ritzel ( bei identischer Zähnezahl )
Sitzbank ( unter Beibehaltung er Originallänge)
Suchscheinwerfer ( darf während der Fahrt nicht benutzt werden )
Vibrationsdämpfer ( an den Lenkerenden )
Warnblinkanlage
Zündkerzen ( muss Spezifikationen bezüglich Funkentstörung entsprechen )
Bauartgenehmigung erforderlich, muss aber nicht eingetragen werden; Teile sind mit EG- oder ECE-Prüfzeichen versehen
Blinker
Glühlampen
Hupe
Kennzeichenbeleuchtung
Miniblinker
Nebelscheinwerfer
Rücklicht
Scheinwerfer
Spiegel
Zusatzscheinwerfer
Bauartgenehmigung erforderlich, muss eingetragen werden
Anhängerkuplung
Streng genommen ein Fall für eine ABE, in der Praxis aber nicht angewendet, somit eintragungsfrei
Alarmanlage
Benzinfilter
Benzinleitung
Benzinleitungs-Schnellkupplung
Bremsscheibenabdeckung
Heckinnenkotflügel
Kettenschutz
Kühlergrill
Schutzbügel
Soziusabdeckung
ABE oder Tilegutachten erforderlich, muss eingetragen werden
*bei ABE nicht zwingend erforderlich
Ansaugstutzen
Bremsamartur
Bremsflüssigkeitsbehälter
Bremshebel
Bremsleitungen
Brespedal
Bremspumpe
Bremsscheibe
Bremszange
Cockpitverkleidung
Fahrwerkshöher-/-tieferlegung
Federbein
Felgen
Fußrastenanlage
Gabel
Gabelbrücke
Gabelfedern
Gabelstabilisator
Getriebeabstufung
Hauptbremszylinder
Hauptständer
Heckhöher-/-tieferlegung
Heckverkleidung
Hinterradabdeckung
Kettenrad ( bei geänderter Zähnezahl )
Kotflügel
Krümmer ( wenn sich Querschnitt oder Führung ändern, sonst frei )
Lampenmaske
Lenker
Lenkerendenblinker ( bei aktuellen Motorrädern nur in Verbindung mit hinterem Blinkerpaar zulässig )
Lenker-Klemmböcke ( Riser )
Lenkungsdämpfer
Luftfilter
Luftfiltereinsatz ( bei verändertem Durchsatz )
Luftfilterkasten
Reifen ( bei Dimmensionsänderung )
Ritzel ( bei nicht indentischer Zähnezahl )
Schwinge
Seitenständer
Sekundär-Übersetzung
Sitzbank ( bei massiven Veränderungen der Maße )
Soziushaltegriffe
Tacho
Tank
Vergaser
Vergaser-Bedüsung
Verkleidung
Verkleidungskiel
Verkleidungsscheibe
EG-BE erforderlich, muss nicht eingetragen werden
Schalldämpfer
Muss per Einzelabnahme eingetragen werden
Heckrahmen kürzen
Rahmen polieren - ! Hinweis: Schweißnähte dürfen zwar glänzend poliert werden, aber die Naht darf nicht in der Stärke verändern !
Abschlusshinweis: Bauteile, die generell keine Genehmigung benötigen, unterliegen dennoch Regel und Vorschriften!
Es dürfen keine scharfen Grate und Kanten vorhanden sein, die Fahrzeugabmessungen dürfen nicht massiv Verändert werden und das Fahrverhalten darf sich auch nicht deutlich verschlechtern ( z.B. Lenkanschlag )