Verstehe den Ansatz nicht daher folgendes,
Vom Grundsatz her ist der Straßenbaulastträger Verkehrssicherungspflichtig. Es gibt zudem für alle Straßenbaumassnahmen welche Firmen ausführen ein verkehrsrechtliche Anordnung in der der Ausführende und Verantwortliche benannt ist. Da ist es egal wer Sub ist, der Antragsteller haftet.
Es gibt Vorgaben ab wann eine Baustelle ohne Warnhinweise oder Geschwindigkeitsreduzierung freigegeben werden kann.
Dass die Kommune zuerst ablehnt ist doch klar. Der vormals Ausführende zb. Mitarbeiter des Baubetriebshofes muss dazu Rechenschaft ablegen etc.
Ich kenne kenne keine Firma oder Institution die sagt, klar hast Recht wieviel Geld möchtest du?
Wichtig sind immer Bilder aus mehreren Sichtwinkeln!
Der Rechtsweg ist daher immer angesagt, verstehe nur nicht wenn man einen Rechtsschutz hat, Geld verschenken will.
Zuerst einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufsuchen, beraten lassen und den die Versicherung zur Kostenübernahme anfragen lassen, nicht den Versicherungsvertreter!
Dann dauert es halt, na und. Wenn später ein hübscher Betrag kommt ohne das man selbst was machen muss ist doch gut.