Alles anzeigenUnd trotzdem ist es nicht verboten, untereinander abzusprechen, dass man sich nicht gegenseitig überholt
.... und vor allem finde auch ich das sinnvoll, wenn man das vorher schon festlegt. Ob nun explizit die StVO in ihrer Gesamtheit beeinträchtigt ist oder nicht. Wenn in der Gruppe gefahren wird, fährt der Tourguide vorne, der langsamste der Truppe direkt dahinter und dann der ganze Rest bis zum "Lumpensammler". Und genau in der Reihenfolge wird die Tour gestartet und auch beendet. Wenn dann "fremde" Motorradfahrer sich in "unsere" Gruppe reinüberholen, dann werden die grundsätzlich durchgewunken...
Alles anzeigenMan setzt doch die StVO nicht außer Kraft, oder beeinflusst sie in unzulässiger Weise, nur weil man vereinbart dass drei Mopeds in einer bestimmten Reihenfolge fahren, erst das schwarze dann das rote und hinten das blaue.
Dann wäre es ja auch illegal wenn mich zwei Moped Fahrer fragen „wo geht es hier zum Sudelfeld?“ Und ich Ihnen antworte „fahrt hinter mir her, ich zeige es euch“.
Genau so verstehe ich das auch. Es wird ja kein Überholverbot ausgesprochen, dass mich als Gruppenfahrer NIEMAND mehr überholen darf (damit meine ich jetzt alle anderen Verkehrsteilnehmer, welche nicht mit in der Gruppe unterwegs sind), sondern lediglich, dass die Fahr-Reihenfolge der Gruppe eben erhalten bleibt. Dann gilt das mMn nicht als Verbot über die StVO, sondern lediglich als "interne" Absprache. Wenn ich dann also als Vorausfahrender ein Auto auf einer Landstraße überhole, dann darf mein Hintermann und jene, die dahinter noch sind, ebenfalls überholen, SOFERN (!!!) die Regeln der StVO eingehalten sind (genug Abstand zum Vordermann, freie Sicht über den gesamten Überholvorgang, die Höchstgeschwindigkeit wird beim Überholen eingehalten etc etc).
Es tut mir leid, aber ich weiß da beim besten Willen nicht, wo ich bei oben genanntem in die Straßenverkehrsordnung eingreife...