Bin kein Jurist, daher wohl etwas ungenau formuliert. Was ich meinte war, dass sie nicht einfach sowas wie einen schnellen Nachtrag dazu machen können sondern den gleichen Prozess, den der neue Bußgeldkatalog schon einmal durchlaufen hat, mit der neuen Variante wieder durchlaufen müssen.
Und irgendwo in diesem Prozess ist der Verkehrsminister involviert und der will den neuen Bußgeldkatalog so nicht beibehalten, weil er die neuen Fahrverbote für zu schnelles Fahren so nicht mehr haben will (obwohl er die ja schon mal abgesegnet hat)
Daher ist das jetzt auch gerade keine einfache Formsache sondern die sind halt noch in Diskussionen. Und wenn Politiker diskutieren, das zieht sich
Ich hatte auch gelesen, dass vorerst alle Bundesländer wieder auf den alten Katalog gegangen sind. Find a er gerade die Quelle nicht mehr