Alles anzeigenSteht in keiner ABE von mir. Also, legal.
Steht tatsächlich normalerweise in jeder ABE so drin aber das gilt nur bei sich beeinflussenden Sachen. Du darfst nicht einen Lenker mit ABE und eine Lenkererhöhung mit ABE montieren, weil die ABE nur bescheinigt, dass ein Serienfahrzeug mit dieser einen Modifikation noch innerhalb der Regularien bleibt (in dem Fall: Züge und Leitungen werden nicht gespannt, keine Einschränkungen des Lenkeinschlags usw). Das ist nur möglich, wenn beide zusammen in einer ABE aufgeführt sind, was normalerweise nur bei selbem Hersteller der Fall ist oder bei engen Kooperationen.
Wenn ein Teil dagegen eine E-Nummer hat wird damit bescheinigt, dass es keine relevanten Änderungen am Original Zustand gibt. Daher dürfen sich beeinflussende Sachen mit E-Nummer auch zusammen verwendet werden. (glaube ich, bei dem Teil bin ich mir aber nicht 100% sicher).
Es ist aber überhaupt kein Problem, eine Lenkererhöhung mit ABE und einen Blinker mit ABE zu montieren. Die beiden beeinflussen sich nämlich nicht gegenseitig.