Beiträge von bwm

    5db mehr als im Fahrzeugschein steht ist die Grenze mit egal welchem Auspuff. Wenn der originale zu laut wäre müsste auch der getauscht werden.
    Mit dem Schall wurde schon richtig gesagt: rein messtechnisch sind 3db mehr doppelt so stark, aber unsere Wahrnehmung funktioniert wie die DB Skale logarithmisch. Also 3db mehr klingen für uns nicht doppelt so laut.
    Trotzdem bin auch ich der Meinung, dass die heutigen Serien-Auspuffe genauso wie die Nachrüst-Teile an dem Großteil der Streckensperrungen schuld sind. Daran sind nicht die geisteskranken schuld die sich da tot fahren weil was interessiert mich als Anwohner irgendein übermütiger (jetzt toter) Touri. Was stört sind die Vollidioten, die direkt am Ortsausgang erstmal die Oma aus'm Mittagsschlaf wecken und den Hund im Garten durchdrehen lassen. Die, die man 2km noch nach jeder Kurve mit Vollgas hört. Die sind die einzigen, denen wir vernünftige Motorradfahrer, die nicht hauptsächlich anderen auf den Sack gehen wollen, die ganzen bereits gesperrten Strecken zu verdanken haben. Ich finde auch, dass die meisten Motorradfahrer zu wenig für ihr Hobby tun = zu wenig gegen Streckensperrende Idioten mit zu lautem Auspuff unternehmen.
    Wobei die Kritik der Serienausstattung vor allem nach Italien geht. Warum ein Klappenauspuff noch immer legal sein kann ist mir nicht verständlich

    Jetzt wird es ganz interessant. Wie hier von rubbergum und HaraldS50 korrekt ausgeführt wurde gilt die ECE R117 nicht für einspurige Kraftfahrzeuge. Die korrekte Regelung für Motorrad Reifen ist die ECE R75 (danke @Gummizahnfleisch :) )
    Diese wurde zuletzt im März 2011 aktualisiert und enthält zwar eine Beschreibung, wo und wie besondere Markierungen wie Snow tyre, M+S, multipurpose tyres (on- und offroad use) usw anzubringen sind. Es ist aber weder erklärt, was diese Bezeichnungen genau bedeuten, noch sind irgendwelche Ausnahmeregelungen definiert. Ergo gilt die Ausnahmeregelung für Motorräder nicht. Der interessante Part ist: diese Ausnahmeregelung galt nie für Motorradreifen
    Und jetzt wird's noch interessanter: in der ECE R75 ist zwar definiert, was ein Reifen für Tests bestehen muss, um in eine bestimmte speed oder load Klassifizierung zu kommen, es steht aber nirgends, dass die speed oder load Angabe auf dem Reifen mindestens der in den Papieren entsprechen muss. In noch einer anderen Regelung I (die aber auch wieder nur für u.a. PKW Reifen gilt,) ist das ganz klar vorgeschrieben.

    Du vergleichst hier doch aber Äpfel mit Birnen. Die wenigen 17er Restbestände werden halt gerade deutlich unter Liste raus geramscht weil ein Händler sich halt nicht das alte Modell in den Showroom stellen kann. Die sind in 1-2 Monaten alle abverkauft. Der Listenpreis dieses Jahr mit Tricolor oder CRF Rally lackierung sind 13.590€, mit DCT 14.690€. 10.000 sind also 27% oder 32% unter Liste. Für ein 2 Jahre altes Motorrad ist das völlig normal.
    Ganz im Gegenteil: die Preise sind dieses Jahr massiv gefallen. Vor 1 Jahr als ich meine gekauft hab wollte ich eine DCT haben und hätte für gebrauchte mit knapp 10.000km nur knapp 1000 Euro weniger bezahlt als neu, deshalb ist es neu geworden. Waren tatsächlich durch ein paar % Rabatt sogar noch weniger Differenz.


    Der Markt der gebrauchten ist halt auch noch nicht wirklich gesättigt. Das Ding ist erst 2 Jahre alt und Honda hatte aufgrund eines Erdbebens monatelang eine deutlich reduzierte Produktionskapazität.


    Wenn du so eine 2017er haben willst und kannst dann nimm sie doch. 11.300€ sind 14% Nachlass auf den letztjährigen Listenpreis, das ist ca 10% mehr als bei Honda direkt letztes Jahr möglich war. Das ist ein sehr gutes Angebot, das wie gesagt nicht lange verfügbar sein wird.


    Das wusste ich bisher nicht. Die Fahrzeugklassen am Anfang hatte ich auch gelesen aber ich wusste keine Übersetzung für die Buchstaben.
    Aber das ist ja die gesamte Regelung zu Luftreifen mit Tragindex, Bauweise, Geschwindigkeitsindex und so weiter. Wenn die als gesamtes nicht für Motorräder gilt dann frage ich mich, welche Verordnung eigentlich Motorradreifen regelt?

    Da stehen aber auch andere (deutlich niedrigere) Geschwindigkeitsindizes. Q=160km/h ist nämlich genau der, der für die POR Regelung benötigt würde. Allerdings ergibt der vom Vorderrad (S=180 km/h) keinen Sinn.
    Was hat denn die AS als eingetragene Höchstgeschwindigkeit?
    Ich würde das einfach mal bei Honda, dem ADAC und dem KBA gleichzeitig anfragen mit Verweis auf die Gesetzestexte und gucken was die alle so antworten.

    Du kannst aber auch ein Motorrad mit normaler Kupplung und Schaltung ohne Kupplung schalten. N in 1 braucht man die Kupplung und 1 in 2 sollte man auch machen aufgrund der Gefahr, dass der Gang im N stecken bleibt. Darüber einfach Last auf den Schalthebel bringen und Gas kurz zu machen (funktioniert nur unter Last im Antriebsstrang also du solltest am zügig beschleunigen sein, zumindest im Moment des hochschaltens).
    Runterschalten geht auch: aus der Motorbremse (wenn die Drehzahl noch nicht zu niedrig ist) Last auf den Schalthebel bringen und kurz das Gas auflupfen. Da braucht man etwas Übung für, um die richtige Menge Gas zu lupfen. Zu wenig und es knackt ein wenig im Getriebe (ist so ein Geräusch wie beim einlegen des ersten Ganges, also nicht schlimm), zu viel und du beschleunigst auf einmal im niedrigeren Gang. Wenn die Drehzahl schon zu niedrig ist geht der niedrigere Gang einfach so rein, ohne Gas auflupfen. Wieder Geräusche wie beim schalten in den ersten.
    Wenn man es aber richtig macht schalten sich die Gänge schneller und weicher als mit Kupplung.


    Falls jetzt einer mit Angst um sein Getriebe kommt: nichts anderes machen die Quickshifter. Die haben keine Aktoren für Kupplung oder Getriebe, die bedienen nur das Gas. Und das geht auch manuell.

    Ich glaube auch, dass die Box anders herum, als ursprünglich gedacht montiert ist. Die schräge war vermutlich dafür da, dem Kettenschutz beim einfedern genug Spielraum zu geben. Und ich hätte auch eher 2 Haken für die Last und einen für die Sicherung nach oben gemacht. Die Rechnung mit den 1,6t geht nämlich von erdbeschleunigung aus, also Last in Ruhe. Und von einer axialen Krafteinbringung in die Schraube. Wenn du aber beim offroad fahren bist wirkt ein vielfaches der Erdbeschleunigung auf den Koffer. Und die Last wirkt außerdem nicht in Schraubenrichtung.
    Ich denke, dass das halten wird aber eine Ingenieurstechnisch "schöne" Lösung wäre etwas anders ;)

    Dass diese Regelung für einspurige Kfz nicht gelten soll habe ich auch schon in einem Forum gelesen. Aber sowohl in der englischen Version (hier ist allgemein von vehicles die Rede) als auch in der deutschen Version (hier ist von Fahrzeugen die Rede) und habe ich keinen derartigen Hinweis gefunden. Fahrzeuge bzw vehicles schließt für mich grundsätzlich erstmal alle mit ein.


    Ich glaube nicht, dass sich an der Gesetzgebung etwas ändern wird. Aus dem gleichen Grund, warum die Reifenhersteller nicht vorher schon reagiert und die Regelung abschwächt haben. Motorräder und deren Reifen sind als Markt einfach zu unwichtig. Es gibt in Deutschland etwa 43 Mio PKW und etwa 4,3 Mio Motorräder. Aber Autos werden im Jahr im Schnitt etwa 15.000km bewegt, Motorräder dagegen nur etwa 2300km. Wir die Vielfahrer sind im allgemeinen gesehen deutlich in der Unterzahl. Die Mehrheit der Motorradfahrer bewegt ihr Moped 1 mal alle 2 Jahre zum TÜV und an einem schönen Sommertag wird dann die Harley auch mal 150km auf der Landstraße bewegt.
    Und damit ist denke ich die Lobby nicht stark genug.

    Hidiho
    Im F650 Forum wurde das eigenartigerweise schon umfangreich diskutiert (eigenartig deshalb, weil die Einzylinder F650GS dank 165 km/h Höchstgeschwindigkeit davon überhaupt nicht betroffen ist). Dabei hab ich jede Menge dazu recherchiert


    Was passiert ist: die Ausnahmeregelung für Winterreifen (Reifen mit geringerem Speed Index als Fahrzeug mit sichtbarem Sticker ist erlaubt) bestand und besteht weiterhin. Was geändert wurde ist die Definition eines Winterreifens, was für sich betrachtet sogar Sinn macht. Die früher als Winterreifen geltende M+S Kennzeichnung hängt nämlich nur von der Profilgestaltung ab, die jetzt gültige Berg-Schneeflocke dagegen von Profil und Gummimischung.
    Das macht wie gesagt für Winterreifen isoliert betrachtet sogar Sinn, weil so höhere Anforderungen an Winterreifen gestellt werden. Damit wurde aber versehentlich das Schlupfloch für offroad Bereifung auf starken Motorrädern geschlossen. Und ich denke, dass man davon ausgehen kann, dass ein Schlupfloch, das versehentlich geschlossen wurde, nicht absichtlich wieder geöffnet wird. Damit konnte man Reifen mit geringerem Speedindex ab sofort nur noch in weicher Gummimischung fahren (der K60 Silica zum Beispiel hat glaube ich die Berg-Schneeflocke) aber das will man ja nicht.


    Das ganze ist übrigens durch die Neuregelung auf EU Ebene gekommen. Das ist nicht aus Berlin, sondern aus Brüssel. Und gilt damit über kurz oder lang in allen EU Ländern.


    Aber


    In der gleichen Verordnung (nachzulesen auf englisch hier, Kapitel 4 im Annex II ist das interessante) gibt es eine andere Regelung für "professional offroad tyres" oder POR tyres. Diese dürfen, wie auch Winterreifen, mit einem Sticker und geringerer Höchstgeschwindigkeit gefahren werden.
    Allerdings sind POR Reifen etwas strenger definiert.
    In dieser Verordnung stehen die Bedingungen drin:
    Minimale Profiltiefe 11mm (wobei ich nicht weiß, ob das nur im neuzustand gilt oder auch nach Benutzung!), Minimum 35% Negativprofil und höchstens einen Speed Index von Q=160 km/h. Der darüber aufgeführte "special use tyres" hat leider in der ersten Verordnung keine Freigabe für eine geringere Geschwindigkeit mit Sticker.


    Das heißt
    In Zukunft müssen entweder auch die "special use tyres" in die erste Verordnung übernommen werden und damit mit geringerem Speedindex mit Sticker fahren dürfen (bei min 11 mm Profiltiefe und min 35% Negativprofil) oder es wird über die bereits gültige POR Regelung laufen, für die aber der Speedindex höchstens 160 km/h sein darf.


    In der deutschen Version der ersten Verordnung steht die Regelung mit den offroad reifen auch drin, allerdings wurde hier "professional offroad tyres" fälschlicherweise mit "Geländereifen für den gewerblichen Einsatz" übersetzt.
    Da die EU bei der Veränderung solcher Gesetze eher schwerfällig ist gehe ich davon aus, dass die betroffenen Reifen in Zukunft über die POR Regelung zugelassen werden. Dann aber nur noch mit Speedindex Q.