Beiträge von SpessartHirsch

    Servus, ich ärgere mich seit 2017 mit meiner hoppelnden Gabel rum, habe vieles probiert ( neue Felge, neuer Reifen, neue 2018er-Gabel ) - alles hat nichts gebracht. Jetzt bin ich gestern mal zum Spass einige Gefällstrecken im Neutral-Modus gefahren und was soll ich sagen:


    Kein Hoppeln, nur gleichmässiges Dahingleiten....


    Sobald ich wieder im Fahrmodus war ( S 1 ) fing es wieder an.


    Ich frage mich nun, ob das Hoppeln ( auch ) am KFR liegen könnte, das ja mehr oder weniger auch zu spüren ist.


    Hat einer von euch eine Idee, wie man das KFR legal (d.h. ohne Power Commander ) minimieren kann ?


    Grüsse aus dem Spessart

    Hallo,


    habe auch beide: eine 1997 er RD07A mit aktuell 126.500 km und eine 2017-er SD06 mit 18.000 km.


    Jede für sich hat was, wobei mein Herz an der alten XRV mehr hängt als an der neuen. Vielleicht ändert sich das im Lauf der Jahre noch, aber aktuell würde ich eher auf die SD06 als auf meine " alte AT " verzichten.


    Das Fahren mit der neuen ist schon spritziger und deutlich moderner, aber auf den meisten Strassen reicht mir meine alte AT. Auch hat sie ausser den üblichen Schwachstellen ( B-Pumpe und Regler ) noch nie Probleme gemacht. Bei der neuen habe ich - trotz Wechsel auf die 2018-er Gabel - nach wie vor das Hoppeln, was schon nervt, womit ich mich aber wohl abfinden muss.


    Hätte ggf. auf die 1100 er gewechselt, aber bei dem Betrag, die man derzeit für die 2017er bekommt, reut mich das Geld.


    Letztlich gefallen mir aber beide.


    Gruss aus dem Spessart - wo ab heute wieder " ohne triftigen Grund " gebikt werden darf :)

    Servus,


    ich muss mir meinen Schreck vom Wochenende als " Therapie " von der Seele schreiben:


    War am Sonntag gegen Mittag mit einem Kumpel im Spessart unterwegs. Plötzlich lief direkt vor mir eine Rotte Wildschweine über die Strasse, echte Kaliber und in einem irren Tempo. Habe sie erst gesehen, als sie direkt vor meinem Vorderrad auftauchten. Wie ich zwischen der ersten Wildsau und der zweiten ohne Berührung durchgekommen bin, kann ich nicht mehr sagen. Es ging alles so schnell ...... Mein Kumpel der hinter mir fuhr, konnte gerade noch ausweichen.


    Erst letztes Jahr wollte mich, auch am helllichten Tag, eine Hirschkuh von der Seite rammen, die wurde zum Glück von einem mir entgegen kommmenden PKW vorher gerammt und flog übers Auto.....Ich überleg jetzt, ob ich nicht doch besser aufs Mountainbike umsteige.


    Was habt ihr denn schon alles mit Reh, Wildschwein und Hirsch so erlebt und wie habt ihr das " verarbeitet ".


    Liebe Grüsse vom SpessartHirsch

    Ich habe für meine 2017-er AT eine neue vordere Felge , neue Reifen u n d eine neue Gabel ( von der 2018-er ) bekommen --- dennoch ist das Hoppeln nach wie vor vorhanden......Ein Fahrwerksspezialist, an den ich mich dann gewandt habe, ist der Ansicht, dass das Hoppeln nicht von der Gabel kommt, sondern eine Folge von diversen Toleranzen ( Fahrwerk, Rahmen, Lager.... ) ist und ich mich wohl damit abfinden müsste.


    Bin nun am Überlegen, ob ich sie verkaufe oder mir eine andere innere Einstellung zum Hoppelproblem zulege :)


    Gruss vom SpessartHirsch

    Ja.


    Für die Beurteilung, ob ein zulässiges Agenturgeschäft zu bejahen ist, ist nach einer Ansicht entscheidend, wer das wirtschaftliche Risiko beim Gebrauchtverkauf zu tragen hat.Trifft es den Privatverkäufer, d.h. den, in dessen Auftrag/Namen der Verkauf erfolgt, liegt ein zulässiges Agenturgeschäft vor, für das das Gewährleistungsrecht ausgeschlossen werden kann. Trägt dagegen der Händler das Risiko, so ist wohl von einem Ankauf des gebrauchten Fahrzeugs durch den jeweiligen Händler auszugehen. Das hat nach meiner Ansicht zur Folge, dass es sich beim Weiterverkauf des Fahrzeugs an einen Verbraucher um einen Verbrauchsgüterkauf handelt.


    Für letzteres trägt aber leider der private Käufer die Beweislast. Er muss beweisen, dass es sich um einen Verbrauchsgüterkauf ( d.h. einen Verkauf eines Unternehmers an einen privaten Verbraucher ) handelt , der Händler also das wirtschaftliche Risiko des Verkaufs trägt. Damit ist z.B. gemeint, dass der Händler und nicht etwa der private Dritte einen möglichen rechnerischen Verlust beim Verkauf tragen würde.


    Um dies nachzuweisen, kann man z.B. den privaten Dritten kontaktieren und ihn ( wenn er dazu bereit ist ) danach fragen, welche Vereinbarung er mit dem Händler hat, d.h. ob er vom Händler einen festen Preis oder einen Preis abzüglich einer zu zahlenen Kommission bekommt.


    Gruss aus dem Spessart,


    Der SpessartHirsch