Servus Ralf,
ein Händler muss, auch bei Gebrauchtkauf, Gewährleistung geben. Normalerweise 2 Jahre, kann aber per Vertrag auf 1 Jahr verkürzt werden.
Gewährleistung heisst, in dem Zeitpunkt, in dem das Motorrad an Dich übergeben wird, muss es ohne Mängel sein. Bei Verbrauchern gilt: tritt in den ersten 6 Monaten nach Übergabe ein Mangel ( = was anderes gilt bei Verschleiss ! ) auf, wird vermutet, dass dieser bereits bei der Übergabe vorlag. Ab 6 Monaten + 1 Tag muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bei der Übergabe bestand oder zumindest angelegt war.
Du hast nach meiner Ansicht 2 Möglichkeiten: Den Verkäufer zur Nachbessserung, d.h. Behebung des Mangels auffordern oder bei Weigerung oder 2-maligem fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuch, den Kaufpreis mindern.
Wenn sich der Händler weigert, schau, ob er Mitglied der IHK oder einer Innung ist. Die bieten, in der Regel, eine kostenlose Schiedstelle an. Deren Entscheidung ist für den Händler bindend, für Dich nicht.
Gruss vom Spessartanwalt Hirsch aus Gemünden