Beiträge von SpessartHirsch

    Servus Ralf,


    ein Händler muss, auch bei Gebrauchtkauf, Gewährleistung geben. Normalerweise 2 Jahre, kann aber per Vertrag auf 1 Jahr verkürzt werden.


    Gewährleistung heisst, in dem Zeitpunkt, in dem das Motorrad an Dich übergeben wird, muss es ohne Mängel sein. Bei Verbrauchern gilt: tritt in den ersten 6 Monaten nach Übergabe ein Mangel ( = was anderes gilt bei Verschleiss ! ) auf, wird vermutet, dass dieser bereits bei der Übergabe vorlag. Ab 6 Monaten + 1 Tag muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bei der Übergabe bestand oder zumindest angelegt war.


    Du hast nach meiner Ansicht 2 Möglichkeiten: Den Verkäufer zur Nachbessserung, d.h. Behebung des Mangels auffordern oder bei Weigerung oder 2-maligem fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuch, den Kaufpreis mindern.


    Wenn sich der Händler weigert, schau, ob er Mitglied der IHK oder einer Innung ist. Die bieten, in der Regel, eine kostenlose Schiedstelle an. Deren Entscheidung ist für den Händler bindend, für Dich nicht.


    Gruss vom Spessartanwalt Hirsch aus Gemünden

    Den leichten Vorwärtstrieb bei eingelegter Gangstufe S 1 im Stand hatte ich auch - habs im Rahmen der Inspektion moniert und es wurde - laut meinem Mech - mittels eines Resets sofort behoben.


    Laut meinem Mech kann es aber wieder kommen. Dann steht das nächste Reset an........


    Gruss aus dem Spessart,


    Der SpessartHirsch

    Servus Alf,


    ein Sturz mit einer Enduro ist nach meiner Ansicht nichts, worüber Du Dir lange Gedanken machen solltest, solange Dir und der Maschine nichts ernsthaftes passiert ist.


    Mit meiner alten Africa Twin hatte ich seit 1999 insgesamt 3 Stürze: einen im Sommer auf Schotter, zwei im Winter auf Strassen durch den Wald. Dank Sturzbügel ist der AT nichts passiert - nur der Sturzbügel hatte einige Schrammen und Schleifspuren. Schwarze Farbe drüber und gut wars.


    Man merkt erst durch einen Sturz, wie schnell so was geht, man sich nie in falscher Sicherheit wiegen und immer hellwach sein sollte.


    Mit der CRF hatte ich zum Glück noch keinen Sturz. Sie ist nach meiner Einschätzung auch nicht so " sturzrobust " wie meine RD 07 A, trotz Sturzbügel.


    Grüsse aus dem Spessart vom SpessartHirsch

    Servus Tobias,


    danke für Deine positive Info - macht mir Hoffnung, meiner Hoppelliese doch noch das Hoppeln abzugewöhnen.


    Kriege jetzt erst mal neue Reifen - Metzler Tourance Next, und wegen korrdierter Speichen neue Felgen.


    Sollte das alles nichts helfen, überlege ich mir, meiner 2017er AT die überarbeitete und bei meiner letzten Probefahrt nicht hoppelnde Gabel einer 2018-er einbauen zu lassen.


    Gruss vom SpessartHirsch

    Hallo Simon,


    als Anwalt kann ich Dir nur empfehlen: wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, such Dir in Deiner Nähe einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Der soll z.B. ein selbständiges Beweissicherungsverfahren gegen Honda bzw. Deinen Händler einleiten, damit ein Gutachter bestellt und die Ursache dieses ominösen Mangels gefunden wird.


    Je nach Ergebnis des Gutachtens würde ich dann ggf. den Kaufvertrag wandeln oder eine grundlegende Nachbesserung verlangen.


    Alles andere sind halbe Sachen und spätestens nach Ablauf der Gewährleistungszeit stehst Du mit dem Problem alleine da.


    Gruss vom SpessartHirsch

    Ich fahre meine Rukkajacke seit 1999 - bisher über 157.000 km. Aber, dass mir da der Reisverschluss ohne mein Zutun jemals aufgegangen wäre, kann ich nicht berichten.


    Ich denke, dass auch bei Rukka die Qualität im Laufe der Zeit dem Kostendruck Tribut zollen musste.


    Grüsse aus dem Spessart,


    Gerhard