So, jetzt ist das Rätsel betreffend Website und der davon abweichenden Info an der Zapfsäule hinsichtlich Ultimate 102 von Aral geklärt. Das schöne ist, das hier am Ende hier alle Recht hatten: 
Ich möchte den seitenlangen Brief von Aral nicht posten, liest ja doch keiner
und fasse zusammen wie ich es verstanden habe:
Der Aufkleber an der Säule ist gesetzlich vorgeschrieben (lautet: bis 5% Bioethanol),
auch wenn kein Tropfen Bioethanol im Teibstoff wäre (es dürfte drin sein, von daher muss es so gekennzeichnet sein).
Es kann geringe Menge (< 0,3 Vol.%) Bio-Ethanol als typisches ETBE-Beiprodukt im Sprit enthalten sein.
Das ist jedoch eine Menge, die weder die sehr geringe Aufnahme an Wasser von ETBE beeinträchtigt, noch die negativen Auswirkungen auf Alu und Gummi bedingt, die Bio-Ethanol haben könnte.
Ultimate 102 enthält bis zu 12,9 Volumenprozent (laut DIN EN 228 sind maximal 15,0 Volumenprozent erlaubt) der mit Ethanol nicht zu vergleichenden Komponente ETBE (Ethyl-Tertiär-Buthyl-Ether / C2H5-O-C4H9).
Kurz um, wer Sorge darum hat, das der Sprit im Winter Wasser zieht, der könnte mit Ultimate102 von Aral, sich dieser Sorge soweit entledigen.