@StephanK
VHV KfZ Versicherungsbedingungen:
A.2.2.1.2Entwendung
Versichert ist die Entwendung in nachfolgenden Fällen:a) Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs auf-grund räuberischer Erpressung. Das gilt nur sofern sich die Handlung auf dasFahrzeug oder seine mitversicherten Teile bezieht.b) Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug weder zumGebrauch in seinem Interesse noch zur Veräußerung noch unter Eigentumsvor-behalt überlassen wird.c) Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise berechtigtist, das Fahrzeug zu gebrauchen. Nicht als unbefugter Gebrauch gilt insbesonde-re, wenn der Täter vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugsbeauftragt wird (z.B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter).
Da steht NICHT, dass im Falle eines versuchten Diebstahls keine Leistungen gewährt werden.