Hey, Thüringen ist mein Revier!
Beiträge von Matze_F800
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Dein Post ist im thematisch im CTA3 Thread besser aufgehoben als hier
Nur kurz, der CTA3 hat sich bei vielen Usern bewährt, er ist quasi der Lieblingsreifen des Schwarmes der Straßenfahrer. Deshalb liegt es bei dir mit Sicherheit nicht am Reifen selbst, sondern a) einem Materialfehler (z.B. Höhenschlag, kommt immer wieder mal vor) oder b) an einem Montagefehler.
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Gab diese Symptome jetzt schon ein paar mal, Ursache war ein fehlerhafter Dichtring in der Benzinpumpe, die gesamte Pumpe muss ersetzt werden.
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Nicht schon wieder dieses infantile BMW Bashing, man könnte meinen so Mancher hat pathologische Komplexe in diese Richtung entwickelt. Die AT wird im Test tatsächlich und ausschließlich wegen der verwendeten Reifen abgewertet, es wird keinerlei Fundamentalkritik geäußert. ein dummer Fail seitens Honda und zu recht ein PR Desaster.
Lest selbst:
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Warum so eine bockige Reaktion? Ich wollte dir lediglich eine Hilfestellung geben und habe versucht aus meiner beruflichen Sicht zu argumentieren, dies unterstützt durch einschlägige Pargraphen und ein Urteil zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt.
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Das unterstützt meine Argumentation
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@StephanK
Du schriebst "...offensichtlich hatte wohl jemand versucht das Schloss zu knacken..." Das deutet doch eindeutig auf die Motivation des Täters hin, er wollte die Lenkradsperre überwinden und nicht nur das Motorrad zu beschädigen (Sachbeschädigung).
Ein Versuch ist nicht einfach von der vollendeten Tat zu trennen, im geschilderten Fall hat der Täter eindeutig schon zur Tatausführung angesetzt, also gem. Versuchslehre ein vollendeter Versuch.
Dein Verweis auf die Definition von Diebstahl läuft ins Leere, da alle Tatbestandsmerkmal erfüllt sind, insbesondere da laut Gesetz der VERSUCH beim Diebstahl STRAFBAR ist.
Das die Versicherung in ihren Bedingungen die versuchte Tat nicht ausdrücklich ausschließt, heißt für mich, dass sie leistungspflichtig sind. Siehe auch dass weiter oben zitierte Urteil.
Was steht denn auf deiner Strafanzeige für ein Delikt?
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Gem. §242 ist der Versuch eines Diebstahls bzw. schweren Diebstahls (243) strafbar. Die Argumentation der Versicherung, bei einem versuchten Diebstahl nicht nach Teilkasko zu regulieren, würde mich echt interessieren.
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...Aber, so war es nicht, offensichtlich hatte wohl jemand versucht das Schloss zu knacken.
Lächerlich ist wohl eher, dass du nicht liest was der TE geschrieben hat...