Das wäre mir persönlich schon viel zu viel "Zwang". Einfach ist Trumpf. Beispielsweise fange ich in Thüringen an, dann wird im Thread die Übergabe verabredet (z.B. nach Bayern, Hessen, Sachsen oder Sachsen-Anhalt), man trifft sich mit dem Übernehmenden, es entsteht ein Bild welches gepostet wird und so geht es weiter. Ganz spontan und ohne Aufwand.
Beiträge von Matze_F800
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... die Teilkasko deckt wirklich nur Diebstahl ab, nicht den Versuch...
Da würde ich mir die Vertragsbedingungen aber mal ganz genau anschauen! Bei welcher Gesellschaft bist du versichert?
Urteil des LG Frankfurt/Oder vom 11.01.2016 - 16 S 98/15
Leitsatz: 1. Wird ein Kfz aufgebrochen, ist zu vermuten, dass der Täter beabsichtigte, das Fahrzeug selbst oder jedenfalls auch in der Kaskoversicherung mitversicherte Ge-genstände zu entwenden.
2. Für bei einem solchen Versuch entstandene Kfz-Schäden besteht Versicherungs-schutz in der Teilkaskoversicherung.
3. Die Vermutung zu 1) besteht nicht, wenn sich in dem Kfz sichtbar Gepäck- oder Kleidungsstücke befanden, die auch Diebstahlsobjekt gewesen sein könnten.
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Mittelmeer?
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Sehe ich auch so. So einfach wie möglich halten. Ein Thema im Forum für die Bilder/Strecken und das absprechen der Übergaben. Kein großes Brimborium.
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Das ist aber ne ganz harte Nuss... -
Es ist doch aber suboptimal den Schaden über die VK geltend zu machen, da dann dein SF hochgestuft wird. Wenn die Werkstatt tatsächlich bestätigt dass eine Manipulation am Zündschloss vorliegt, mach es wie weiter oben vorgeschlagen!
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91db bei 3750 / 74 db
Hat die SD08 auch eine Klappensteuerung?
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Tulum ist es

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Ich bin ja da auch "vom Fach", den geschilderten Fall würde ich polizeilich als versuchten Besonders schweren Fall des Diebstahls
(eines KfZ) gem. § 243 StGB aufnehmen. Warum sollte ein "Vandale" das Zünd- bzw. Lenkerschloss manipulieren, wenn er das Moped nicht fortrollen will? Mit er Anzeige hat man ne recht gute Argumentationsgrundlage gegenüber der Versicherung.