Kosten neues Zündschloss

  • #11

    Ich bin ja da auch "vom Fach", den geschilderten Fall würde ich polizeilich als versuchten Besonders schweren Fall des Diebstahls

    (eines KfZ) gem. § 243 StGB aufnehmen. Warum sollte ein "Vandale" das Zünd- bzw. Lenkerschloss manipulieren, wenn er das Moped nicht fortrollen will? Mit er Anzeige hat man ne recht gute Argumentationsgrundlage gegenüber der Versicherung.

  • #12

    Da mutmaße ich mal, dass man - wenn man sich eine komplette AT aus Originalersatzteilen zusammen bauen will - man locker auf 80.00 - 90.000 € kommt.

  • #13

    Ja, gut, ich werde die Bedingungen mal studieren, schadet ja nicht.

  • #14

    Äh, da muss ich wohl Abbitte leisten und mich für die Hinweise bedanken, tatsächlich ist Vandalismus im Rahmen der Vollkasko abgesichert, ich hab da eine SB von 300 Euro, aber das passt ja dann immer noch sehr gut!

    Ist aber auch witzig, ich hatte vor ein paar Tagen schon mal bei der Hotline angerufen, da haben die den schaden abgelehnt, jetzt eine andere Ansprechpartnerin und die sah da gar kein Problem, nachdem ich den Passus aus den Bedingungen mal angesprochen hatte ;-)!


    Vielen Dank :handgestures-thumbupright:

  • #17

    Das habe ich gerade geklärt, es geht nur über die VK, die Teilkasko deckt wirklich nur Diebstahl ab, nicht den Versuch. ich muss hier die Vandalismuskarte ziehen. Ja, ich steige in der VK um 60 Euro im Jahr, aber die kündige ich eh in 2 - 3 Jahren. die Rechnung geht also auf.

    Was ich auch noch nicht kannte, ich habe die Anzeige gerade online beider Polizei eingegeben, praktisch...

  • #18

    Da würde ich mir die Vertragsbedingungen aber mal ganz genau anschauen! Bei welcher Gesellschaft bist du versichert?


    Urteil des LG Frankfurt/Oder vom 11.01.2016 - 16 S 98/15



    Leitsatz: 1. Wird ein Kfz aufgebrochen, ist zu vermuten, dass der Täter beabsichtigte, das Fahrzeug selbst oder jedenfalls auch in der Kaskoversicherung mitversicherte Ge-genstände zu entwenden.

    2. Für bei einem solchen Versuch entstandene Kfz-Schäden besteht Versicherungs-schutz in der Teilkaskoversicherung.

    3. Die Vermutung zu 1) besteht nicht, wenn sich in dem Kfz sichtbar Gepäck- oder Kleidungsstücke befanden, die auch Diebstahlsobjekt gewesen sein könnten.

  • #19

    Bei der VHV

  • #20

    Wenn die Terrassentür von einem Einbruchversuch beschädigt wurde, aber Stand gehalten hat, zahlt das auch die Hausratversicherung.

    Beim Fahrzeug ist das ebenso. Versicherung wechseln, wenn das die TK nicht bezahlt.

    Wichtig ist, das alte Schloss aufheben.

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