Kosten neues Zündschloss

  • #31

    Ich glaube nicht, dass eine Versicherung versuchten Diebstahl überhaupt ausschließen kann. Weil wenn ja wäre ich ja schön blöd, zusätzliche Sicherungen anzubringen. Wenn ich eine große Stahlkette dran hab, die beim Diebstahlversuch standhält, aber dabei beschädigt wird dann wird die Kette ersetzt. Wenn nicht lass ich die Diebe das Mopped einfach mitnehmen, bekomme das ganze Geld und hol mir ein "neues".


    Wie gesagt Versicherungen versuchen gerne, sich bei einem missglücktem Diebstahl aus der Affäre zu ziehen aber eine Beschädigung am Lenkerschloss, die auf einen versuchten Aufbruch hindeutet, zählt als versuchter Diebstahl und da wurde (S. Oben) schon richterlich bestätigt, dass das durch die TK abgedeckt ist.


    Aber wenn der Fragesteller den Streit mit der Versicherung scheut ist das ja seine Sache

  • #33

    Oh Mann, dabei ist es doch so eindeutig, du belegst es ja mit dem Zitat:


    Es wurde bei mir nichts geklaut, das Schloß war ja noch da. Versichert ist "Diebstahl" ( oben steht es, du zitierst es!)- NICHT versuchter Diebstahl. Und nur, weil es nicht da steht heißt das im Umkehrschluß nicht, dass es dann versichert ist. Das hieße ja sonst ich könnte die Versicherung für alles in Regreß nehmen, was nicht eindeutig ausgeschlossen ist. Das wären mal geile Versicherungsbedingungen!

    Abgesehen davon kann ich einen versuchten Diebstahl nicht belegen, den Vandalismus aber schon!


    Als letzter Hinweis, schau Dir bitte mal die Definition von "DIEBSTAHL" an.

  • #35

    @StephanK


    Du schriebst "...offensichtlich hatte wohl jemand versucht das Schloss zu knacken..." Das deutet doch eindeutig auf die Motivation des Täters hin, er wollte die Lenkradsperre überwinden und nicht nur das Motorrad zu beschädigen (Sachbeschädigung).


    Ein Versuch ist nicht einfach von der vollendeten Tat zu trennen, im geschilderten Fall hat der Täter eindeutig schon zur Tatausführung angesetzt, also gem. Versuchslehre ein vollendeter Versuch.


    Dein Verweis auf die Definition von Diebstahl läuft ins Leere, da alle Tatbestandsmerkmal erfüllt sind, insbesondere da laut Gesetz der VERSUCH beim Diebstahl STRAFBAR ist.


    Das die Versicherung in ihren Bedingungen die versuchte Tat nicht ausdrücklich ausschließt, heißt für mich, dass sie leistungspflichtig sind. Siehe auch dass weiter oben zitierte Urteil.


    Was steht denn auf deiner Strafanzeige für ein Delikt?

  • #36

    Anzeige ist online aufgegeben, ich habe noch keine Antwort, bzw noch keine Bestätigung.

    Die Diebstahlvermutung kam von der Werkstatt nach Begutachtung des Schlosses!

  • #38

    Jepp, in deiner Welt ist das so, in meiner nicht ;-)!

    Ich habe meinen Vertrag gelesen, ich habe die Gespräche mit Werkstatt und Versicherung geführt, ich habe die Anzeige geschrieben. Und in meiner Welt ist versuchter Diebstahl mit Sachbeschädigung nicht über die Teilkasko abgesichert, und in deiner vielleicht schon. Ich weiß das nicht, und möglicherweise weißt Du in meiner Welt besser Bescheid ;-)! Von daher alles gut!

  • #40

    Warum so eine bockige Reaktion? Ich wollte dir lediglich eine Hilfestellung geben und habe versucht aus meiner beruflichen Sicht zu argumentieren, dies unterstützt durch einschlägige Pargraphen und ein Urteil zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt.

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