Ich bin ja da auch "vom Fach", den geschilderten Fall würde ich polizeilich als versuchten Besonders schweren Fall des Diebstahls
(eines KfZ) gem. § 243 StGB aufnehmen. Warum sollte ein "Vandale" das Zünd- bzw. Lenkerschloss manipulieren, wenn er das Moped nicht fortrollen will? Mit er Anzeige hat man ne recht gute Argumentationsgrundlage gegenüber der Versicherung.