Beiträge von Matze_F800
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Sägezahnbildung ist kaum zu vermeiden.
Wikipedia sagt:
" Bei Motorradreifen ist Sägezahnbildung eine ganz normale Abnutzungserscheinung und stellt keinen Mangel dar. Durch die zur Seite hin abgerundeten Reifen und die dadurch unterschiedlichen Reifenumfänge – in der Mitte legt der Reifen beim Abrollen eine längere Wegstrecke zurück als mit den seitlichen Profilteilen seiner Aufstandsfläche – kommt es permanent zu Scherkräften an den Seiten, denn der Gummi in der Mitte der Aufstandsfläche ist mehr Anpressdruck ausgesetzt als an den Seiten. Dadurch schwindet am Rand der Aufstandsfläche das Profil rascher und baut sich bei entsprechendem Profil sägezahnartig ab, womit Sägezahnbildung eine kaum abwendbare Erscheinung darstellt.
Blockartige Profilstrukturen im Bereich der Aufstandsfläche begünstigen die Bildung von Sägezähnen und dynamisch entstehen Sägezähne verstärkt durch Bremsen und Beschleunigen. Zudem kann eine falsche Einstellung der Federdämpfung bewirken, dass der Reifen plötzlich zu stark entlastet oder belastet wird, wodurch er sich stark verformt und damit ebenso die Bildung von Sägezähnen gefördert wird. Auch der Luftdruck im Reifen sollte keine allzu großen Verformungen des Reifenquerschnittes ermöglichen. Unregelmäßiges oder einseitiges Auftreten von Sägezähnen im Profil deutet aber auf Fehlfunktionen im Bereich des Fahrwerkes hin."
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- eine zu schwache Batterie kann DCT Probleme verursachen
- DCT Reset durchführen kann hilfreich sein
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Tudor Pelagos, wenn es in Richtung Toolwatch gehen soll (wird aber etwas teurer).
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Für eine (gebrauchte) SD04 ist 10.000 EUR zu viel. Da kann sie noch so gepflegt sein und Zubehör ist bei einem Gebrauchtverkauf quasi nichts mehr wert. Andererseits würde ich in einem Inserat auch erstmal einen höheren Preis reinschreiben um einen Verhandlungsrahmen zu bieten.
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... aber der dadurch entstehende Absatz ist sehr, sehr, sehr gewöhnungsbedürftig

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Er wird auf der Honda Webseite angezeigt, die jeweilige Nummer auf dem ABS Modul muss aber von der Werkstatt geprüft werden.
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Zieh die nicht am Wort Gefahr hoch bzw. setze es dem Begriff Störung (der öffentlichen Sicherheit und Ordnung) gleich.
Du bist hier im Recht, auch wenn es mit Rennerei für dich verbunden ist. Mein Tip ist weiterhin, ruf die zuständige Polizeidienststelle an und lass dich nicht gleich abwimmeln.
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Es ist aus meiner Sicht unerheblich ob sich das Auto auf privatem oder öffentlichem Grund befindet. Die Störung (=blockieren der Einfahrt) ist doch hier der Tatbestand. Ansonsten siehe Posting über Deinem

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Übrigens schwagutec , die örtliche Polizei hast Du noch nicht kontaktiert? Ja, es gibt in manchen Kommunen verwaltungsrechtliche Absprachen, dass die kommunale Ordnungsbehörde für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig ist. Das enthebt die Polizei im Einzelfall aber nicht von ihrer PFLICHT, gegen "Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" vorzugehen bzw. einzuschreiten. Insbesondere die Tatsache, dass der PKW tagelang dort steht ist da ein gewichtiges Argument. Das geltende Polizeigesetz steht über Verwaltungsabsprachen.