Er wird auf der Honda Webseite angezeigt, die jeweilige Nummer auf dem ABS Modul muss aber von der Werkstatt geprüft werden.
Beiträge von Matze_F800
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Zieh die nicht am Wort Gefahr hoch bzw. setze es dem Begriff Störung (der öffentlichen Sicherheit und Ordnung) gleich.
Du bist hier im Recht, auch wenn es mit Rennerei für dich verbunden ist. Mein Tip ist weiterhin, ruf die zuständige Polizeidienststelle an und lass dich nicht gleich abwimmeln.
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Es ist aus meiner Sicht unerheblich ob sich das Auto auf privatem oder öffentlichem Grund befindet. Die Störung (=blockieren der Einfahrt) ist doch hier der Tatbestand. Ansonsten siehe Posting über Deinem

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Übrigens schwagutec , die örtliche Polizei hast Du noch nicht kontaktiert? Ja, es gibt in manchen Kommunen verwaltungsrechtliche Absprachen, dass die kommunale Ordnungsbehörde für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig ist. Das enthebt die Polizei im Einzelfall aber nicht von ihrer PFLICHT, gegen "Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" vorzugehen bzw. einzuschreiten. Insbesondere die Tatsache, dass der PKW tagelang dort steht ist da ein gewichtiges Argument. Das geltende Polizeigesetz steht über Verwaltungsabsprachen.
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Ist im wiki Artikel (siehe Ablauf) recht ausführlich beschrieben

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Einfacher: Luft aus allen Reifen lassen
Das ist genau so falsch/hirnrissig!
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Das kam nicht hinzu, sondern war der Grund für das Abschleppen. Völlig anderer Sachverhalt!
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Ich mache es mir mal einfach: https://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren
Im vorliegenden Fall:
- abschleppen lassen
- die Rechnung dafür bezahlen
- feststellen wer der Halter des Fahrzeugs ist
- diesen schriftlich auffordern die Kosten zu übernehmen, mit einer Frist
- zahlt er nicht zum Amtsgericht und einen Mahnbescheid ausfertigen lassen
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Ihn selbst zuparken ist eine klassische Nötigung. Dann hat man, um gegen eine Ordnungswidrigkeit vorzugehen, selbst eine Straftat nach dem StGB begangen. Wird man dann selbst angezeigt, MUSS die zuständige Behörde ermitteln, da es im Strafrecht eben kein ERMESSENSspielraum gibt (im Ordnungswidrigkeitenrecht gibt es diesen).
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Sorry, aber warum selbst das Recht brechen brechen (Zuparken, Kennzeichen entfernen usw.)? Käme mir nicht in den Sinn!
Ein zivilrechtliches Mahnverfahren kann man komplett ohne Anwalt auf den Weg bringen.