Gute Besserung wünsche ich euch beiden.
Beiträge von Frank0503
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Viel Erfolg
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Aber mal ehrlich, mir summt bei Geldbußen auch der Begriff
" Verhältnissmäßigkeit" im Ohr rum.
Ja es ist verboten, okay.
Rettungsdienste behindern ein absolutes no go, keine Frage.
Aber 500,-€ + 1 Punkt, da kommen andere für verwerflicheres glimpflicher davon.
VG& nice WE
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Fähre doch mal zu einem Händler und gebe vor sie in Zahlung zu geben.
Die werden sie ja auf jeden Fall auch checken.
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ich war auch der Meinung es geht darum zu erkunden wie lange der SS das auf-/ absteigen mitmacht und nicht darum zu bewerten ob es eine Mindestgrösse für AT fahrer/- innen gibt.
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Moin,
im Grunde richtig, nur das Privat meißt der Verlader, Auftraggeber und Fahrer ein und die selbe Person ist.
Die Strafen sind nicht anderes wie gewerblich.
D.h. er bekommt die ganze "Belohnung".
Ich war mal bei IKEA und da hat die Rennleitung jeden zweiten PKW rausgezogen.
Das habe ich mit Interesse verfolgt und habe dazu auch Fragen gestellt, die Jungs waren extrem unentspannte Paragraphenreiter.
Für die Staatskasse war das ein erfolgreicher Tag.
Gruß
Th.
Wenn das mal privat vergeben wird, pachte ich mir einen Baumarkt oder Ikea Parkplatz und arbeite nur noch samstags

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seit dem ersten Schmarren in der Sitzbank, steig ich auch auf dem Seitenständer auf.
Ich hoffe mal er erträgt es noch ne Weile.
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ich würde auch denken, dass die VDI nur für gewerblichen Transport gilt. Natürlich muss auch beim Privattransport alles sicher verzurrt sein aber wenn man Privat mal was transportiert geht es normalerweise höchstens um ein paar hundert Kilo. Bei gewerbsmäßigem Transport geht es oftmals um viele Tonnen. Daher bin ich davon überzeugt, dass im privaten Bereich wesentlich laxere Regeln gelten. Mehr oder weniger nach dem Motto "naja...solange es fest ist..."
Wenn dem nicht so wäre würden sie wohl dauerhaft eine Streife an jeden IKEA Parkplatz stellen.
Sorry, da muss ich dich enttäuschen.
Bußgeldseitig wird immer nach § 22/ 23 beschieden.
Hier wird die LaSi nicht nach privat oder gewerblich unterschieden.
VDI 2700 ist der aktuelle Stand der Technik nachdem gesichert werden kann.
Erreiche ich mit anderen Maßnahmen als in VDI 2700 beschrieben das gleiche Ergebnis, könnenn auch diese angewendet werden.
Im nachstehenden Beispiel ist es vollkommen unerheblich ob die Wanne privat oder gewerblich verloren ging.
https://www.all-in.de/isny/c-p…-schwer-verletzt_a5072754
GGf. schlägt es sich im Strafmaß nieder, da jeder der gewerblich Güter transportiert und mit mehr als 3,5 to unterweg ist alle 5 Jahre zur Pflichtschulung muß. Diese beinhaltet 7 Std. Ladungssicherung, dokumentiert im Führerschein mit der Ziffer 95.
Unterlässt er es dennoch die Ladung entsprechend zu sichern, kann man von Vorsatz reden.
VG
Sorry beruflich etwas sensibilisiert
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in der VDI 2700 steht jedenfalls nicht das es schön aussehen soll

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in Beirut haben sich Strassenzüge massivst verändert........

oohh Gunther, der war typisch hessisch flach....