Beiträge von Kandidatnr2

    Als Anzeigender wird dir zunächst einmal geglaubt. Auch ohne Video.

    Der Gegner kann dann zurück anzeigen, wegen falscher Anschuldigung/falscher Verdächtigung. Dann kann man das Video immer noch präsentieren.

    2 l können das nicht sein. Mein GLK hat zwei Waschdüsen, die das Wasser fein zerstäuben und großflächig auf der (steilen) Windschutzscheibe verteilen. Das ist sehr sparsam und effizient. Bei schneller Fahrt fließt der Überschuss über das Dach ab. Als Hinterherfahrender bekommt man da nur sehr wenig ab. Und wenn, dann ein paar Tropfen, die sich durch eine Verzögerung vermeiden lassen.

    Genau hier machst Du den Denkfehler. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in einen Topf werfen.

    Es geht um das Gewaltmonopol des Staates, das zum Glück die Möglichkeiten vieler Hilfssheriffs begrenzt. Rechtlich eine Gratwanderung, bei der es auch um Verhältnismäßigkeiten geht. Man muss die Persönlichkeitsrechte ins Verhältnis zur Tat stellen. Bei einer Bombenexplosion wird man die Persönlichkeitsrechte hinten anstellen, beim Bespritzen mit Wasser eher nicht.