Stimmt. Die Prämien für meine 90-jährige Mutter sind unbezahlbar. Und Sie hat alle Klassen!!!
Beiträge von Kandidatnr2
-
-
Alles anzeigen
Ach, iss mir noch nie passiert. Wenn natürlich Mopped zu hoch oder Haxen zu kurz ....

Gruß
Claus
Ob es Dir passiert ist, war jetzt nicht die Frage. Das Mopped fährt lotrecht auch auf einer schrägen Straße. Da ist dann z. B. die linke Fußraste dichter an der Fahrbahn als die rechte Fußraste. Man muss es vorher wissen. Wenn es unerwartet kommt, besteht die Gefahr dass man das Gleichgewicht verliert, wenn man nach rechts abstützen will.
Lösung ist, nicht anhalten und Füße auf den Rasten lassen.
-
Alles anzeigen
So manches Problem sehe ich nicht. Fährst du die Kehre runter ziehst du ggfs. die Kupplung und korrigierst den Gang erst nach der Kehre. Nicht soo elegant und schnell geht auch anders, aber absolut sicher.
Fährst du die Kehre rauf und der Gang ist zu hoch, nun würg den Motor ab oder ziehe die Kupplung, nimm halt rechtzeitig die Beine runter und halte eben an. Ist dann doch eh Schrittgeschwindigkeit.
Fahrt nen Pass mit engen Kehren und dann kommt Euch was entgegen, was halt die ganze Spur braucht, oder ein Moppedfahrer legt sich vor Euch hin - dann muss man eben anhalten. Das sollte doch kein Problem darstellen.
DCT macht ja eh alles richtig und der Schalter hat dann für diese Fälle ne Kupplung.
Gruß
Claus
Füße runter kann sehr tricky sein, wenn die Straße Gefälle hat. Dann tritt man praktisch ins Leere und fällt zwangsläufig um.
-
Man sollte den Satz „Das ist das Fahrzeug meiner Mutter“ in Landessprache können.
-
Im Vercors?
-
Combe Laval?
-
Alles anzeigen
Noch eine Lebensweisheit aus dem letzten Jahr von mir.
Wenn du das Moped rangierst, der Seitenständer draußen ist und du nur Schlappen trägst/barfuß bist dann pass gefälligst ganz genauf auf wo deine Füße sind.
Ist leider sehr ungeil mit Gewalt später den Zehennagel wieder runterdrücken zu müssen



Du Sack, jetzt hab ich Kopfkino und in meinen Eingeweiden zieht sich alles zusammen.
-
-
Ihr geht immer davon aus, dass die verursachende Werkstatt den Schaden sang-und klanglos beheben darf. Das darf sie von alleine nicht. Der Kunde bleibt Herr des Verfahrens. Der Kunde bestimmt, den Umfang der Reparatur oder ob z.B. nach Gutachten abgerechnet wird. Es ist das Selbe, wie beim Unfall draußen.
Da kann ja auch nicht der Unfallverursacher das Motorrad mitnehmen und sagen: Das bringe ich wieder in Ordnung - selbst, wenn er Meister ist.
-
Wenn das Vertrauen zur Werkstatt zerstört ist, Motorrad mitnehmen, zu einem Gutachter Deiner Wahl bringen und von einer anderen Werkstatt reparieren lassen.
Selbstverständlich hat er den Schaden zu bezahlen- aber ich denke auch, dass er versichert ist.