Alles anzeigenJa, sorry. Da hab ich mich wohl verlesen. 1000 ist immernoch reichlich aber nicht so übertrieben wie ich dachte.
Das mit der Öse gilt nur für abnehmbare Anhängerkupplungen. Die Öse ist ja dafür da, die Bremse auszulösen, falls irgendwas bei der Anhängung schief geht. Wenn die AHK fest ist dann zählt eine Schlaufe um die AHK als Befestigung an einem festen Anbauteil.
Sorry, das ist falsch.
Bei einer festen AHK reicht die sogenannte "Hollandöse", die zusätzlich an der AHK angebracht ist.
Bei einer abnehmbaren AHK reicht diese "Hollandöse" am Haken nicht, weil sie eben nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden ist. Dann ist es notwendig, die "Hollandöse" am Träger der AHK zu verbauen. Hilfsweise geht auch die Abschleppöse, wenn sie günstig erreichbar ist. Die Öse am AHK-Träger zu montieren kann einiges an Arbeit erfordern.
Der Artikel des ADAC ist da leider nicht präzise. Die größte Gefahr, deshalb abkassiert zu werden, geht von den Ösis aus.