Sehr gut! Ob man die Kinder nun auf Pferde setzt, mit Delfinen schwimmen lässt oder mit ihnen Motorrad fährt ... Hauptsache, man zaubert ihnen ein Lachen ins Gesicht.
Beiträge von Kandidatnr2
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Und schon wieder driftet eine unschuldige Frage über Anschluss und Zubehör von Zusatzscheinwerfern ab in persönliche ,Oberlehrerhafte und StVO Tipps ab.
Wow.
Du meinst die Frage von Stefano vom 4. Mai 2020?
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In einem Motorradforum muss man über die Nebelschlussleuchte genauso wenig reden wie über die Scheibenwaschanlage.
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Ist es nicht so, das bei Benutzung der NSW auch die Geschwindigkeit auf 50 km/h beschränkt ist ? Wären das dann nicht 2 Vergehen wenn man bei Sonnenschein und eingeschalteten NSW mit 100 km/h über die Strassen brettert ?

Du musst schon vorne und hinten unterscheiden!
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"Finden Sie, dass es sehr neblig ist? " fragte der freundliche Polizist in einer "allgemeinen Verkehrskontrolle", bei Sonnenschein. Das ist ca. 20 Jahre her und obwohl die Frage kostenlos blieb, gehe ich mit den Zusatzscheinwerfern seitdem sparsam um. Am hilfreichsten finde ich sie in italienischen Tunnels.
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Glückwunsch!

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Schwieriger: was, wenn du die Urheberschaft deines Fotos sichern möchtest und dich weigerst, den Touris ihre Kamera zurückzugeben. Wer stiehlt her wem etwas?
Sicher ist: die Flugäste können keine Persönlichkeitsrechte geltend machen, weil mehr als drei Personen als Gruppe gelten … aber was, wenn weniger als drei die Kollision überleben?
Und wann regt sich hier wieder einer über off topic auf?

Wenn am Rand eine AT zu sehen ist, kommen wir damit durch!

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Aber stell Dir vor, Touristen bitten Dich ein Foto von Ihnen zu machen und händigen Dir Ihre Kamera aus. Als Du abdrückst stoßen im Hintergrund zwei Flugzeuge zusammen. Nun ist das Foto einige Tausender wert. Wem gehört die Kohle?
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Das liegt im Auge des Klägers, lieber Norbert.
Glaube ich nicht. Wenn ich mit Deinem Auto geblitzt werde, muss ich zahlen … dass man das verschleiern kann, ist etwas anderes.
Aber: wir schreiben ja hier nur rein theoretisch.
Urheber wäre der Fremde.
Die Urheberrechte des Blitzerfotos liegen bei der Polizei

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Wenn wir zu fünft unterwegs waren und alle Fotos gemacht haben, haben wir die Fotos ausgetauscht und vereinbart, dass jeder jedes Foto wie sein eigenes verwenden darf. Ob man das nun Urheberrechte oder Nutzungsrechte nennt, spielt dann keine Rolle.
Man kommt argumentativ auch da an seine Grenzen, wenn man einem anderen seine Kamera aushändigt und bittet, mich und den Hintergrund aufzunehmen. Dann ist der "Künstler " vielleicht sogar ein Fremder, die Daten befinden sich aber im Eigentum des Eigentümers der Kamera.