Für was auch immer Du die juristische Seite betrachten willst ... (bin kein Jurist):
Du beauftragst einen Handwerker, der erledigt seine Arbeit. Werkvertrag/mündlicher Vertragsabschluss. Jetzt willst Du mit Kreditkarte zahlen - der Handwerker besteht aber auf Barzahlung.
Na - da hast Du schlechte Karten. Ähnlich wie beim Tanken und Zahlung mit Helm. Es gibt beim Bezahlen eben eine Einschränkung - die EBEN NICHT ungewöhnlich, sondern erwartbar/Usus ist.
N.B. Zahlen mit Helm sieht echt scheisse/prollig aus. Von Höflichkeit etc. ganz zu schweigen. ![]()