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Es muss aber klar sein, dass auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung die StVZO vermutlich nicht außer Kraft setzt.
Gruß Ink.
Eine UBB/Hersteller kann die StVZO gar nicht außer Kraft setzen.
Und außerdem gelten UBBs nicht mehr. Jede Änderungen an Reifen (Größe/Speedindex) muss eingetragen werden. Beim Speedindex nur dann, wenn er niedriger als vmax is.
Niedriger als vmax is ab 2018 sowieso nicht mehr zulässig. Egal ob M+S oder nicht.
Quellen dazu findet ihr zu Hauf im Internet oder beim TÜV.