Meine Erfahrung(en) zu dem Thema:
Ein- und Ausfahrt vom Grundstück des Öfteren zugeparkt.
Da das Ordnungsamt (bei uns) für den ruhenden Verkehr zuständig ist ... angerufen.
Ergebnis: nicht zuständig bei "Behinderung", Blockade, der AUSfahrt.
Die nächste Stadtteilwache angerufen, mit der Begründung das ich zur Arbeit muss.
Im Normalfall war ein Streifenwagen innerhalb von ~20 Minuten vor Ort.
Da bei uns die Beamten meist nett sind, versuchen sie den Halter über das Kennzeichen zu ermitteln.
Dann erfolgt der Versuch der Kontaktaufnahme, und wenn das nicht möglich war ....
zack, Anruf beim Abschleppdienst, über die Zentrale, und innerhalb weiterer 30 Minuten war das behindernde Auto weg.
Das passiert so 3- 6 Mal im Jahr 
Bei der EINfahrt zum Grundstück funktioniert das nicht, denn es ist einem zuzumuten einen Parkplatz außerhalb des Grundstückes zu suchen